Reader Gewaltp NRW online

108 12 3/2016 FORUM #nohatespeech – Vielfalt statt Einfalt Hetze, Hass und Diskriminierung finden im Internet immermehr Verbreitung, insbesondere in den Sozialen Netzwerken, Foren und Kommentarspalten. Der Hass ist längst zu einem gesamtgesellschaftlichen Phäno- men geworden. Und auch Jugendliche sind davon betroffen. In einer aktuellen Forsa-Umfrage, die von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) in Auftrag gegeben wurde, gaben zwei Drittel aller befragten Personen an, bereits mit Hass im Netz konfrontiert worden zu sein. In der Altersgruppe der 14- bis 24-Jährigen sind es sogar 91 Prozent. Am 1. Juli lud die AJS gemeinsam mit der LfM und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) zu einer Fachtagung nach Köln, um einmal genauer hinzu- schauen. Rund 300 Praktiker/-innen und Fachkräften aus Jugendarbeit und Schule bot die Tagung einen weitgehenden inhaltlichen Einstieg und praktische Impulse für die (medien-)pädagogische Arbeit mit Jungen und Mädchen. Die Erfahrungen der Jugendlichen mit Hate Speech können dabei ganz unterschiedlich sein. Zum einen können sie selbst Ziel von Attacken sein, Hass und Diskriminierung aufgrund ihrer vermeintlichen Herkunft, ihrer Religion, ihres Geschlechts oder der sexuellen Orientierung erleben. Hier müssen Kindern und Jugendlichen konkrete Gegenstrategien und Hilfsangebote an die Hand gegeben werden. Viele Jugendliche – auch wenn sie selbst nicht betroffen sind – engagieren sich zudem im Internet gegen solche Stimmen. Ihnen müssen Fachkräfte den Rücken stär- ken, sie aber auch davor schützen, sich selbst inGefahr zu bringen. Zuletzt müssen alle Jugendlichen befähigt werden, Angebote und Inhalte imNetz zu hinterfragen und Hass auch dann zu erkennen, wenn der sich etwa als vermeintlichwitzig tarnt. Auch umsich nicht selbst – vielleicht unwissentlich – daran zu beteiligen oder Hate Speech (englisch für „Hassrede“) beschreibt abwertende, menschen- verachtende und volks- verhetzende Sprache, die sich vorwiegend gegen Personen oder Gruppen aufgrund ihrer vermeintlich nichtdeutschen Herkunft, ihrer Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientie- rung richtet. Hate Speech ist insofern verknüpft mit dem Begriff Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Sie kann aber auch jene treffen, die zwar selbst nicht einer der Gruppen zugeordnet werden, aber für ihre Rechte und ge- gen Menschenfeindlichkeit eintreten. 1 Neuer Geschäftsführer seit 1.9.: Martin Drechsler. 2 Kim Salmons Gewinnertext: www.lizzynet.de/47475726.php. 3 Die aktuellen Ergebnisse und Einschätzungen des Bundeskrimi- nalamtes: www.spiegel.de/politik/ deutschland/fluechtlingsheime- bundeskriminalamt-zaehlt-mehr-als- 1000-attacken-a-1074448.html. 4 Die Clips zum LfM-Appell: www.nrwision.de/programm/sen- dungen/no-hate-speech.html. sich von rechten Gruppen radikalisieren zu lassen. Die pädagogische Auseinandersetzung mit Hate Speech ist dementsprechend vielschichtig. Es geht hier nicht nur darum, Medienkompetenz zu vermitteln und sich auf eine faire Diskussionskultur zu verständigen. Dazu gehört auch, sichmit diskriminierenden Strukturen im analogen Leben auseinanderzusetzen, aus denen sich der digitale Hass speist. Die gemeinsame Fachtagung von AJS, LfMund LVRwollte dazu erste Impulse geben. Propagandamedium Nr. 1 für Rechte Was ist überhaupt Hate Speech? Wie äußert sie sich – sprachlich und inhaltlich? Wer sind ihre Akteur/ -innen und wie gehen sie vor? Johannes Baldauf von der Amadeu Antonio Stiftung bot hierzu einen inhaltlichen Einstieg und legte einen Schwerpunkt auf rechte und rechtsextreme Gruppierungen. Sie wissen die Möglichkeiten der Sozialen Netzwerke immer besser zu nutzen und verpacken ihre Inhalte zum Teil in subtiler oder vermeintlich witziger Form. Die dahinterstehenden Einstellungen sind dann für Jugendliche nicht immer direkt erkennbar. Hier sind Konzepte zur Radikalisierungsprävention notwendig, wie sie die Amadeu Antonio Stiftung im Rahmen des Modellprojektes NoNazi.net entwickelt. Nicht alles Hasserfüllte ist auch verboten Die Schwierigkeit, Hate Speech begrifflich zu fassen, beleuchteteOtto Vollmers, Geschäftsführer der Freiwil- ligen SelbstkontrolleMultimedia-Diensteanbieter e.V. 1 , aus juristischer Sicht. Denn Hate Speech ist kein juri- stisch relevanter Begriff. Zwar können bestimmte hass- erfüllte Inhalte Tatbestände des Strafgesetzbuches erfüllen (z. B. Beleidigung, Verleumdung, Volksverhet- zung,ÖffentlicheAufforderungzuStraftaten).Abernicht alles, was User/-innen als hasserfüllt wahrnehmen, ist auch justiziabel. Auch diesen Inhalten etwas entge- genzusetzen, ist somit Aufgabe der Zivilgesellschaft. Eindrücke von der Hate Speech Fachtagung in Köln AJS FORUM 3-2016.indd 12 15.09.16 11:57

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