Reader Gewaltp NRW online
193 4 1/2011 Thema Präventionskette vom Kindes- zum Jugendalter NRW-Enquetekommission „Prävention“ legt Empfehlungen vor Die Enquetekommission III „Zur Erar- beitung von Vorschlägen für eine effektive Präventionspolitik in Nordrhein-Westfalen“ hat im März 2010 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Anlass für die Ein- setzung der Kommission war der Gefangenenmord in der JVA Siegburg. Sie sollte untersuchen, warum Kinder und Jugendliche kriminell werden und wie man dem wirksam gegensteuern kann. Außerdem sollte herausgefunden werden, wie Erziehungs- und Strafmaßnahmen verbessert wer- den können und welche neuen Konzepte erfolgversprechend sind. Einen „besonderen Ar- beitsauftrag des Landes“ wird im Bereich der Gewaltdelikte und der Delikte unter Alkoholeinfluss bei den unter 21-Jährigen gesehen, da ansons- ten der Rückgang der Jugendkriminalität die bisherigen Maßnahmen bestätige. Diese sollten deshalb „beibehalten und sogar intensiviert werden“ (S. 16). Der Kommission gehörten Abgeordnete aller Parteien sowie sechs Sachverständige aus Wissenschaft und Kinder- und Jugendhilfe an. Außerdem wurden Anhörungen durchgeführt, Expertisen vergeben undVorträge angehört, da- runter der Vortrag der Fachreferentin der AJS, Carmen Trenz, zumThema „Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen in NRW“ – mit den Schwerpunkten Bestandsaufnahme und Qualitätskriterien. Bei der öffentlichen An- hörung zum Thema „Medien als potentieller Risikofaktor für Kinder- und Jugenddelinquenz - Was ist zu tun?“ war der AJS-Mitarbeiter Sebastian Gutknecht als Experte vertreten. Hervorzuheben ist, dass der Abschlussbe- richt einschließlich der 35 konkreten Hand- lungsempfehlungen von allen Fraktionen einvernehmlich getragen wird. Die Vorschläge betreffen die Bereiche Frühe Hilfen, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugend- psychiatrie und Jugendstrafrechtspflege und sie sollen wesentliche Impulse für die Präven- tionspolitik in NRW liefern. Außerdem werden Forschungsergebnisse über die Zusammen- hänge von dissozialem Verhalten (Risiko- und Schutzfaktoren) und sich daraus ergebenden Folgerungen für die primäre, sekundäre und tertiäre Prävention dargestellt. Im primären Bereich setzt der Bericht Schwerpunkte bei den frühen Hilfen, der kom- hilfe, Schulen und im Jugendstrafvollzug – beigemessen. In der Ausbildung müssten pädagogische Schlüsselkompetenzen und spe- zielles Wissen über problematische Entwick- lungsbedingungen, Diagnostik, Anwendung präventiver Programme, Krisenintervention, Konfliktlösung und Gesprächsführung ver- pflichtende Bausteine sein. Auch Fortbildungen sollten verpflichtend sein und durch Fort- bildungsmittel des Landes gefördert werden (S. 42 ff.; Empfehlung 31). In der Arbeit mit dissozialen jungen Menschen seien Supervision und Praxisbegleitung unverzichtbar (S. 45). 4. Der Bericht stellt heraus, dass die frühzeitige Korrektur von Fehlentwick- lungen durch frühe Hilfen in den Familien deutlich preiswerter ist als spätere Intervention. Sie seien daher „effizient und sparen langfristig Geld“ (S. 177). Ein flächendeckender Ausbau der frühen Hilfen wird angestrebt. Aufgabe der Jugendämter sei es, die verschiedenen Hilfen von Verbänden, Vereinen und Initiativen in Verbindung mit einer fortlaufenden Qualitäts- debatte zu organisieren und zu koordinieren. Außerdem sollen die Jugendämter sicher- stellen, dass die notwendigen Personalmittel zur Verfügung stehen (Empfehlung Nr. 3). Als gutes Beispiel für frühe Hilfen werden Familienhebammen genannt, die durch ihre aufsuchende Arbeitsweise alle - und damit auch sonst schwer erreichbare - Familien an- sprechen. Das vermeidet Stigmatisierung und baut Hemmschwellen für die Hilfeannahme ab (S. 52 ff.). 5. Der Bericht beschäftigt sich mit den Präventionsaspekten im informellen Bildungsbereich, dem folgende Handlungs- felder zugerechnet werden: Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsportver- bände, offene Kinder- und Jugendarbeit, Bil- dungsstätten, Kunst- und Musikschulen und die Jugendsozialarbeit. Vor allem die offene und die aufsuchende Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit werden als präventiv er- folgversprechend und damit als wichtiger Teil der Präventionskette vomKindes- zum Jugend- alter eingeschätzt. Zwar orientieren sich beide Bereiche weniger an Gefährdungspotentialen und haben keinen direkten präventivenAuftrag, aber Studien hätten gezeigt, dass jeder in Ju- gendhilfe investierte Euro langfristig rund drei Euro an Folgekosten einspare. Deshalb müssten auch in Zeiten knapper Kassen bestehendeAn- gebote der Jugendarbeit gesichert und gemäß munalen Steuerung undVernetzung von Hilfen und beimThema Medien. Im sekundären Be- reich geht es wesentlich um die Schnittstellen von Jugendhilfe, Jugendstrafrechtspflege und Jugendpsychiatrie. Die Aussa- gen zur Tertiärprävention be- treffen die Bereiche Diversion, Jugendarrest und -strafvollzug, Jugendhaft in freien Formen, Nachsorge sowie Erfordernisse imHinblick auf Mehrfach- und Intensivtäter. Im Folgenden nun die wichtigsten Ergebnisse und Forderungen, soweit sie vor allem die Primärprävention und damit den Kinder- und Jugendschutz betreffen: 1. Empfohlen wird die Einrichtung einer Landespräventionsstelle als Service- stelle für sämtliche Akteure – Jugendämter, Schulen, Jugendgerichte usw. Sie soll die Fachkräfte u. a. mit Erkenntnissen über Ziele, Methoden und Wirksamkeit von präventiven Angeboten unterstützen. Projektberichte und Evaluationen sollen von einer unabhängigen Stelle geprüft, wirksame „best practice“- Pro- gramme bekannt gemacht werden. Außerdem soll die Präventionsstelle den Austausch unter denAkteuren fördern und ein funktionierendes Landesnetzwerk aufbauen und koordinieren (Empfehlung Nr. 1). 2. Zur Finanzierung der Präventionsmaß- nahmen empfiehlt die Kommission die Einrichtung eines NRW-Präventionsfonds , der sich zumindest in den ersten vier Jahren aus Landesmitteln, Bußgeldern und sonstigen Mitteln speist. Später sollen die Nutznießer der finanziellen Einspareffekte (durch Präven- tion) an der Finanzierung des Fonds beteiligt werden. Die Mittelvergabe an Kommunen und freie Träger soll an Kriterien gebunden sein wie z. B. die Vorlage einer mittelfristigen Präventionsplanung, mehr Strukturförderung statt Projektförderung und qualitätssichernde Maßnahmen. Die Förderanträge sollen durch die Landespräventionsstelle geprüft und nach sozialen Aspekten und regional ausgewogen vergeben werden (Empfehlung Nr. 2). 3. Eine herausragende Bedeutung wird der Qualifizierung des pädagogischen Fachpersonals – in der Kinder- und Jugend- Carmen Trenz Referentin bei der AJS NRW für Gewaltprävention/ Jugendkriminalität 5. Qualitätskriterien
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