Reader Gewaltp NRW online

194 1/2011 5 den Ergebnissen der Fachdialoge im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans weiterent- wickelt und ausgebaut werden. Jugendarbeit brauche eine verlässliche Basisförderung, ergänzt um thematische Projektförderungen. Diese sollten jedoch auf eine Laufzeit von zwei Jahren verlängert werden können. 6. Der Bericht beschäftigt sich mit den Medien als potentielle Risikofaktoren für Jugendkriminalität. Die möglichen Aus- wirkungen gewalthaltiger Inhalte werden differenziert beschrieben, die langfristigen Wirkungen eines intensiven Konsums von PC-Spielen mit aggressivem Inhalt seien aber abschließend noch nicht geklärt. Dargestellt werden auch die Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, insbesondere Pornografie, sexuelle Gewalt, extremistische Inhalte und Cyber-Mobbing. Dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Auswir- kungen problematischer Medieninhalte wird eine große Bedeutung zugesprochen. Dabei gehe es um repressive gesetzliche Maßnahmen, vor allem aber sei die Stärkung der Medien- kompetenz der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Eltern entscheidend. Niedrigschwellige Angebote der Medienkompetenzförderung in KITAS, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen seien notwendig, um insbesondere Familien zu erreichen, „die für das Gefahrenpotential der Medien wenig sensibilisiert sind“ (S. 180). Der im NRW-Schulgesetz festgeschriebeneAuftrag der Medienkompetenzvermittlung müsse kon- sequent umgesetzt werden. Medienkompetenz müsse ein fester Bestandteil in der Aus- und Fortbildung aller erzieherischen Fachkräfte sein (Empfehlung Nr. 8). Unterstützt werden müssen nach Auffassung der Kommission aber auch die Kommunen bei der Kontrolle der Einhaltung jugendme- dienschutzrechtlicher Bestimmungen. Das festgestellte Vollzugsdefizit (vor allem bei der Versendung jugendgefährdender Inhalte und der unerlaubten Verbreitung von Abbildungen von Personen) könne durch einen gemeinsamen Runderlass oder mittels eines einheitlichen Bußgeldkatalogs beseitigt werden. Gemein- same lokale Richtlinien könnten dazu bei- tragen, die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure zu optimieren (Empfehlung Nr. 7). 7. „Entgegen der öffentlichen Meinung ist die Schule kein Brennpunkt exzessiver Gewalttaten“, so der Bericht. Nur zwei Prozent aller Delikte werde an Schulen begangen, etwa fünf Prozent der Schüler/innen falle durch häu- fige Schlägereien auf. Psychische Gewalt werde dagegen von fast allen Schüler/innen und auch durch Lehrer ausgeübt. Primäre Prävention ist vor allem geeignet, die Schülerschaft generell für psychische Gewalt zu sensibilisieren. Durch eine effektive Präventionsarbeit können aber auch verhaltensauffällige Schüler erreicht werden, was einen geregelten Schulalltag unterstützt (S. 57). Neben dem Bildungs- hat die Schule einen Er- ziehungsauftrag und ist damit ein wichtiger Ort der Sozialisation. Schülergewalt könne durch geeignete Schulentwicklung eingegrenzt wer- den. Dazu braucht die Schule nachAuffassung der Kommission aber unbedingt die Unterstüt- zung verschiedener Professionen. Jede Schule muss einen Schulpsychologen als festen An- sprechpartner haben, zum Beispiel einen „mo- bilen“ Psychologen mit regelmäßigen Sprech- tagen. Seine Aufgaben sind zum Beispiel das Konfliktmanagement und psychologische und diagnostische Beratung. Die Stellen der Schul- sozialarbeit müssen ausgebaut werden, der Be- darf muss auf die jeweilige Schulform und die speziellen Standortbedingungen ausgerichtet sein. Die Lehrkräfte brauchen Unterstützung im Umgang mit verhaltensauffälligen Schü- lern. Alle Berufsgruppen müssen miteinander eng zusammenarbeiten und ein gemeinsames Casemanagement erstellen. Im Rahmen von Modellprojekten sollten Schulen samt Schul- gelände architektonisch attraktiver werden und sich zu sozialen Angebotszentren für alle Generationen entwickeln (Empfehlung Nr. 8). 8. Die Kommission fordert eine obligato- rische fachlich fundierte Diagnostik für alle Kinder und Jugendlichen, die wiederholt auffällig werden, damit ein Therapiebedarf frühzeitig erkannt und den Eltern rechtzeitig konkrete Hilfen vermittelt werden können. Angestrebt wird, für pädagogische Fachkräfte in Kitas, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen vereinfachte Diagnoseverfahren zu entwickeln. Ein Mangel besteht derzeit an ambulanten Hilfen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, ihr Ausbau wird daher gefordert. Auch nach einem Klinikaufenthalt mangelt es oft an An- schlussmaßnahmen, die aber notwendig sind, um eine nachhaltigeWirkung zu gewährleisten. Eine gute Hilfeplanung setze ein abgestimmtes Handeln aller Hilfesysteme voraus, wobei die Fallverantwortung festgelegt ist. Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugend- psychiatrie und Jugendstrafrechtspflege sollten daher kontinuierlich in Kontakt stehen und dauerhafte Ansprechpartner benennen. 9. In ihrem Bericht stellt die Kommission fest, daß es zwar vielfältige Projekte der Prävention in NRW gibt, aber vieles nebenei- nander her läuft und zu wenig Abstimmung erfolgt. Beispielsweise sei der Jugendhilfe „nichts von den Aktivitäten und Schwierig- keiten in den Schulen bekannt und umgekehrt. Diese beiden Systeme handeln noch zu oft nebeneinander, anstatt sich zu ergänzen und ihre Aktivitäten aufbauend zu gestalten“ (S. 70). Die Kommission fordert daher, die Ver- netzung von Schule, Jugendhilfe, Polizei und Justiz und die Koordination der Hilfen für mehrfach auffällige Kinder und Jugendliche gesetzlich zu verankern. Die Verantwortung für die Koordination der Vernetzung, also die kommunale Steuerung der Förder- und Hilfs- möglichkeiten, liege beim Jugendamt. In be- gründeten Fällen könne sie anderen Behörden/ Institutionen übertragen werden (Empfehlung Nr. 11). Die Kommission beschreibt dabei auch wesentliche Komponenten für erfolgreiche Zusammenarbeit und Vernetzung: Umgang auf Augenhöhe, gegenseitige Wertschätzung, im Dialog Grenzen überwinden, sich und an- dere begeistern, Bereitschaft zur Selbstkritik, gegenseitige Unterstützung. Carmen Trenz (AJS) Der Abschlussbericht der Enquetekommission III kann auf der Internetseite des nordrhein- westfälischen Landtags unter www.landtag.nrw.de/ portal/WWW/GB_I/I.1/EK/EKALT/14_EK_III/ Aktuelles.jsp gefunden werden oder gegen eine Schutzgebühr von 20 Euro bei der Drucksachenstelle des Landtags NRW bestellt werden. Heike Blum/Detlef Beck No Blame Approach Mobbing-Intervention in der Schule Praxishandbuch, Hrsg.Fairaend,Köln2010, 224 Seiten; 19,90 Euro Das neue Buch zum No Blame Approach (NBA) informiert anschaulich und umfassend über den Interventionsansatz gegen Mobbing, der ohne Strafe auskommt und die Gruppe der Kinder und Jugendlichen, auch die Mobber, in die Lösung des Mobbingproblems einbindet. Oberstes Ziel ist die Beendigung des Mobbings und damit die Garantie dafür, dass die betrof- fenen Kinder und Jugendlichen sich wieder sicher fühlen können. Das Buch ist lebendig und anregend ge- schrieben, gut strukturiert aufgebaut und wird seinem Anspruch, ein Praxisbuch zu sein, in jeder Hinsicht gerecht. Informativ und anregend sind auch die Hintergrundinformationen rund um das Thema Mobbing in der Schule: das Mobbingsystem und die Mobbingdynamik, Mobbingsignale und Faktoren, die Mobbing so stabil halten. (ct/AJS) (www.no-blame-approach.de)

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