Reader Gewaltp NRW online
199 NRW-Jugendministerin Ute Schäfer bei ihrem Grußwort, links die LVR-Direktorin Ulrike Lubek 7 2/2015 ungünstigen Lebensumständen. Traumati- sierte Kinder haben zwei zentrale Bedürf- nisse, die in der Bearbeitung wiederhergestellt werden müssen: das Gefühl von Sicherheit und das Gefühl von Selbstwirksamkeit: „Ich habe wieder Kontrolle über mein Leben!“ Nicht erneut viktimisieren In einem weiteren Plenumsvortrag stellte der Kriminologe Prof. Dr. Heinz Schöch, München, die Europäische Opferschutz- richtlinie vom 25.10.2012, die Regelungen im deutschen Strafprozessrecht und den Regierungsentwurf eines 3. Opferrechtsre- formgesetzes vom 13.02.2015 vor. Schwer- punktmäßig ging er auf diejenigen Be- sonderheiten und Verbesserungen ein, die den Schutz der minderjährigen Opfer sicherstellen sollen. Oberstes Ziel ist die einfühlsame, individuelle und professionelle Behandlung der jungen Menschen. Um die besonderen Schutzbedürfnisse jedes einzel- nen zu berücksichtigen, müssen die Opfer individuell begutachtet werden. Es muss unbedingt vermieden werden, dass Kinder und Jugendliche im Verfahren einer zweiten oder wiederholten Viktimisierung ausgesetzt sind. Durch gesonderte Wartebereiche für Opfer und Täter soll in neuen Gerichtsge- bäuden verhindert werden, dass das Opfer mit dem Täter zusammen trifft. Wenn das Opfer einem Widergutmachungsverfahren wie dem Täter-Opfer-Ausgleich zustimmt, muss darauf geachtet werden, dass keine erneute Viktimisierung, etwa durch Ein- schüchterung und Vergeltung, stattfindet. In der Hauptverhandlung soll z. B. durch Kommunikationstechnologien verhindert werden, dass das Kind oder der Jugendliche Blickkontakt mit dem Täter ausgesetzt ist. Auch die Verwendung von Videoaufzeich- nungen von Vernehmungen der Opfer in der Hauptverhandlung dient dem Schutz der Betroffenen. Opfer müssen Zugang zu Opferunterstützungsdiensten bekommen, und zwar unabhängig von einer förmlichen Strafanzeige. Die Bundesländer sind ver- pflichtet, die Opferhilfsdienste finanziell zu unterstützen. Haupt- und ehrenamtliche Op- ferhelfer sind dabei einander gleichzustellen. Kultur des Hinschauens Die zentrale Bedeutung von Schutzkon- zepten gegen sexuelle Übergriffe in Schulen und Jugendhilfe- und Sporteinrichtungen war Thema des Vortrages von Andreas Huckele: „Gesunde Grenzen, gesunde Kinder, gesunde Erwachsene“. Huckele ist Lehrer, Supervisor und Autor und war in der 1980er Jahren selbst jahrelang Opfer sexueller Gewalt an der Odenwaldschule. Er schilderte eindrucksvoll die traumatischen Folgen des Missbrauchs, die er selbst durch- litten hat. Er machte zugleich deutlich, dass die strukturellen Rahmenbedingungen in den Institutionen Grenzverletzungen generell und auch sexualisierte Gewalt überhaupt erst möglich machen. Vier „typische Irrtümer“ im Bewusstsein der Verantwortlichen be- reiteten den Boden für sexualisierte Gewalt und verhinderten ihre Aufdeckung: 1. „Es passiert nicht hier“, 2. „Es passiert nicht jetzt“ (früher vielleicht), 3. „Es handelt sich umEinzeltäter“, 4. „Es ist nicht so schlimm“. Erst wenn alle Einrichtungen verstehen, dass sexuelle Grenzverletzungen überall vorkommen, kann durch gesellschaftliche und strukturelle Rahmenbedingungen sowie eine entsprechende Ausbildung des Personals sichergestellt werden, dass Kinder und Ju- gendliche unversehrt bleiben, wie es auch die UN-Charta für die Kinderrechte verlangt. Helfen, aber wie In den Themenworkshops wurden am ersten Tag Programme und Projekte vorge- stellt, mit denen kindlichen und jugendlichen Opfern geholfen werden kann: durch ein aus- gefeiltes systemisches Konfliktmanagement in der Schule (Jürgen Schmidt), durch das Coaching von Mobbingbetroffenen (Ange- lika Fuchs). In der Kindergruppe „Nangili- ma“ des Sozialdienstes kath. Frauen, Karls- ruhe, können Grundschulkinder sich mit den Gewalterfahrungen in ihren Familien auseinandersetzen. Oft zum ersten Mal kön- nen sie über ihre Erfahrungen, Gefühle und Wünsche sprechen, die Gewalt wird „entta- buisiert“ und kann so bearbeitet werden. In zwei weiteren Workshops wurden konstruk- tive Konfliktlösungs- bzw. Sanktionierungs- Verfahren vorgestellt, die Opfer aktiv in die Konfliktlösung einbinden und ihre Interessen in das Zentrum der Bearbeitung stellen. So- wohl im „Täter-Opfer-Ausgleich“ wie auch bei der „Restorative Justice“ werden die Bedürfnisse und Wünsche der betroffenen Opfer stärker berücksichtigt als in üblichen Strafverfahren. Ansätze zur Prävention gab es am zwei- ten Veranstaltungstag. Großes Interesse fand die Vorstellung der Schulteams für Gewaltprävention und Krisenintervention durch zwei Mitarbeiter des Landesteams für Schulpsychologie, die Schulen in NRW bei der Umsetzung von Gewaltprävention bera- ten und in Krisenfällen unterstützen – wie kürzlich das Gymnasium in Haltern am See, das beimGermanwings-Absturz 16 Schüler/- innen und zwei Lehrerinnen verloren hatte. Im Bereich der Jugendarbeit wurde das Programm „Emanzipatorische Jugendar- beit“ in Gummersbach und im Schulbereich das Manual des „Fairplayer-Prgramms“ vorgestellt, das sich als effektives Vorbeu- gungsprogramm erwiesen hat und bereits an vielen Schulen umgesetzt wird. Viele persönliche Rückmeldungen an das Veranstalterteam des LAK NRW haben ge- zeigt, dass die Beiträge und Diskussionen der beiden Tage viele Informationen, Impulse und Anregungen vermittelt haben, die die jeweilige Praxis bereichern werden. Einige Beiträge der Tagung können auf der neu eingerichteten Homepage des Landesarbeitskreises unter www.lak-nrw.de abgerufen werden. Carmen Trenz (AJS) 5. Qualitätskriterien
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