Reader Gewaltp NRW online
230 12 Dokumentation Dokumentation Beruhigung Allmählich beruhigten sich die Wogen in NRW. Schon vor Veröffentlichung des 1984er Erlasses kam es zu ersten, wenn auch zunächst zaghaften Versuchen der Kontaktnahme zwi- schen Polizei und Jugendhilfe. Den fruchtba- ren Boden hierzu hatte einerseits das Treffen der Behörden-Leiter der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe, des Landes- kriminalamtes und der Landeskriminalschule bereitet. Andererseits wurden gleichzeitig auf den informellen Treffen zwischen dem Landes- kriminalamt und der AJS erste Überlegungen getroffen, wie der Anspruch nach Zusammen- arbeit umgesetzt werden könnte. Ich erinnere mich noch an einen Hinweis meiner Kollegin Carmen Trenz nach einem solchen Treffen (es muss um das Jahr 1983 gewesen sein), dass jetzt Schluss sein müsse mit gegenseitigen Vorwürfen, die ein Fortkommen nur blockie- ren würden. Vielmehr sei der Anspruch des Erlasses einzulösen, dass eine effektive Form der Zusammenarbeit gefunden werde. Ich höre noch heute ihren Hinweis, dass Prävention in erster Linie bedeute, zusammenzuarbeiten, sich abzusprechen, gemeinsame Aktionen zu planen und durchzuführen und zu einer dauer- haften Kooperation zu kommen, dabei aber die eigenen Grenzen und unterschiedlichen Aufgaben zu beachten. Die Folge war, dass sich ebenfalls 1983 unterhalb der Ebene des Behörden-Leiter- Treffens, initiiert von den verantwortlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Lan- desjugendämter, des Landeskriminalamtes und der Landeskriminalschule sowie der zuständigen Referentin bei der AJS der Lan- desarbeitskreis Sozialarbeit und Polizei NRW (LAK) bildete, wie er zunächst hieß. Erst 1991 wurde die Eingrenzung auf „Landesarbeits- kreis Jugendhilfe und Polizei“ vorgenommen, um den tatsächlichen Schwerpunkt deutlicher hervorzuheben. Der LAK verfolgt das Ziel, die Zusammen- arbeit von Polizei und Jugendhilfe auf dem Gebiet des Kinder- und Jugendschutzes zu för- dern, durch Austausch von Informationen und Erfahrungen, durch regelmäßige Absprachen und gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen. Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit ist der kontinuierliche Dialog, um Verständ- nis und Akzeptanz für die unterschiedlichen Aufgaben von Jugendhilfe einerseits sowie der Polizei andererseits zu erreichen. Das Angebot landesweiter Arbeitstagungen wurde daher zu einem Schwerpunkt des LAK. Der Landesarbeitskreis selbst tagte regelmäßig (mindestens einmal im Jahr), informierte sich über aktuelle Entwicklungen in der Jugend- kriminalität, später auch zu den Themen „Ge- walt“ und „Gewaltprävention“ und zumThema „Streetwork“ und beschloss, regelmäßig die Kolleginnen und Kollegen aus der Jugendhilfe, meist aus den kommunalen Jugendämtern, und von der Polizei (Kommissariate Vorbeugung – KV; früher Kriminal-Kommissariate-Vorbeu- gung – KKV) zu gemeinsamen Fachtagungen zusammenzuführen – wenn es machbar war, jeweils zur Hälfte und jeweils in Form der Paarbildung aus einem kommunalen Bereich. So erfolgte im Jahre 1983 die erste Tagung des LAK imKloster Langwaden bei Grevenbroich mit dem Generalthema, das uns danach immer wieder beschäftigt hat: Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit. Verständnis Glaubt man den Berichten, so gab es erste Anzeichen eines entkrampften Verhältnisses zwischen Jugendhilfe/Sozialarbeit und Polizei, besonders auf dem im gleichen Jahr stattge- fundenen Jugendgerichtstag. Bei der Polizei war man sogar der Mei- nung, dass sich relativ rasch ein Grundver- ständnis auf beiden Seiten für die Arbeit des anderen entwickelt. Von Berührungsängsten sei bereits nach kurzer Zeit auf dem ersten Seminar nichts mehr zu merken gewesen. Im Gegenteil: es soll sich so was wie eine „Berührungssehnsucht“ zwischen beiden Lagern entwickelt haben. Es stellte sich nämlich heraus, dass eine der Hauptursachen vieler Missverständnisse die Unkenntnis der Aufgaben und Organisationen der jeweiligen anderen Dienste gewesen sei. Themenspektrum Zunächst war das Bedürfnis nach regelmä- ßigem Austausch groß, so dass die Tagungen bis 1987 jährlich stattfanden; danach – bis auf 1990 und 1991 – nur noch alle zwei bis drei Jahre. Dabei fällt auf, dass das Generalthema „Zusammenarbeit“ in den ersten drei Tagun- gen (1983, 1984 und 1985) im Vordergrund stand, sozusagen als Auftakt zur Klärung des Verhältnisses von Jugendhilfe und Polizei bei der Kriminalprävention. Im Jahre 1986 wurden zum erstenmal stärker Einzelthemen – wie Öffentlichkeitsarbeit, gemeinsame Prä- ventionsveranstaltungen und Datenschutz in der Zusammenarbeit Jugendamt und Polizei – behandelt. Weitere Themen waren in den folgenden Jahren „Dauerausreisser“, „Prostitu- ierte“, „Stricher“, „auffällige Jugendgruppen“ (1987); 1990 dann wegen der aktuellen Ent- wicklung Fragen zumRechtsextremismus, aber auch das Thema „Diversion“ und erstmalig „Streetwork“. Letztgenanntes wurde immer wieder aufgegriffen und auch bei der Ver- anstaltung 2000 behandelt. Auch das 1990 in Kraft getretene Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) wurde behandelt, wie auch Fragen des Jugendgerichtsgesetzes (1991). Das Thema Gewalt stand zum erstenmal 1993 auf der Tagesordnung, wie auch das Thema „Sexueller Missbrauch“ neben den Themen „Straßenkin- der“, „Umgang mit illegalen Drogen“, die 1997 im Vordergrund standen. Aus der Aufstellung ist aber auch ersichtlich, dass wir uns 1995 bei einer thematisch umfangreichen Tagung in Bonn mit der vernetzten Kriminalpräven- tion vor Ort auseinandergesetzt haben, was einerseits wiederum Fragen zur Zusammen- arbeit beinhaltete, andererseits aber auch die Diskussion über die Einordnung der sich neu konstitutierenden Kriminalpräventiven Räte und deren Verhältnis zu bzw. Abgleichung mit bestehenden Arbeitskreisen Kinder- und Jugendschutz. aus: FR 1/2004
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