Reader Gewaltp NRW online

231 13 Engagement und seine Folgen Positiv muss ich hervorheben, dass seit Beginn der Zusammenarbeit im Landesarbeits- kreis ein ausgewogenes Verhältnis der Vor- stellungen von Repression und von Förderung/ Unterstützung von delinquenten Kindern und Jugendlichen herrschte. Es waren sicherlich zu Beginn noch großeAnstrengungen notwendig, um dem jeweils anderen die spezifischen Ziele und Arbeitsansätze deutlich zu machen. Als Teil der Jugendhilfe hatte ich auch immer den Eindruck, dass die Kolleginnen und Kollegen der Polizei den Grundsatz der Hilfe vor Strafe anerkannten, obwohl sie selbst naturgemäß das Hauptaugenmerk auf die Strafverfolgung legen müssen. Aber die zeitweise öffentlich stark favorisierte Forderungen nach mehr Re- pression konnte sich nur sehr begrenzt durch- setzen. Dies lag sicherlich auch daran, dass die Jugendhilfe in Deutschland den Grundsatz, dass schwierige und delinquente Kinder und Jugendliche zunächst und vor allem Hilfen beim Aufwachsen und Unterstützung bei Problemen brauchen, bis in weite Teile der Polizei plausibel machen konnte. An diesen Leitlinien richtet sich das Recht (Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Jugendstrafrecht) aus. Trotz aller immer wieder auflodernden Debatten – die Grundlinien in der Realität der Kriminalprävention sind geblieben: Hilfe statt Strafe, Vorrang der ambulanten Maß- nahmen, Stigmatisierungen sollen vermieden und Chancen für Kinder und Jugendliche ermöglicht werden (siehe DJI Bulletin 63, Sommer 2003). Die Polizei – Dein Freund und Pädagoge (?) Diese Entwicklung hatte im Laufe der Jahre eine aus der Sicht der Jugendhilfe fragwürdige Wendung genommen, als die Polizei nunmehr bei sich einen besonderen pädagogischen Im- petus entdeckte. Dieser verführte sie dazu, auf breiter Front ein eher pädagogisches Programm anzubieten, so dass die originären Stellen, wie die Jugendhilfe/Jugendarbeit/der erzieherische Jugendschutz staunend vor dieser Entwicklung standen und auch noch immer stehen. In der Ausgabe 2/1999 des AJS FORUM wurde dieses Thema aufgegriffen und dort konnte man lesen, dass Polizeibeamte Jugendliche auf der Straße betreuen, Anti-Gewalt-Ju- gendgruppen anbieten, Streit-Schlichter-Pro- gramme an Schulen ein und Elternabende zu Erziehungsfragen durchführen. Zwar erfolge vieles in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Jugendhilfe, aus Sportvereinen oder aus den Schulen. Immer häufiger aber, so scheint es, übernehmen Polizeibeamte eigenständig originär pädagogische Aufgaben, die an sich nichts Neues darstellen und beispielsweise von der Jugendarbeit traditionsgemäß immer schon angeboten werden. Diese „Grenzüberschreitung“ haben natür- lich nachvollziehbare Gründe: Tagtäglich und hautnah erleben Polizisten am ehesten die „Schattenseiten“ der Gesellschaft: desolate Familienverhältnisse, leidvolle Kinderschick- sale, Drogenelend und die schrecklichen Auswirkungen von Gewalt. Gelegentlich, so war im o.a. AJS FORUM weiter zu lesen, „diagnostizierten sie echtes (oder vermeint- liches) Versagen von Institutionen wie der Jugendhilfe und der Schule und fühlen sich aufgerufen zu handeln“. Ich weiß, dass ich hier einen Punkt anspre- che, der bei der Jugendhilfe sehr kritisch ge- sehen wird, auf der anderen Seite aber auch bei der Polizei hin und wieder zu Fragen führt, ob denn dies alles zu denAufgaben der Polizei ge- höre, was in dem Bereich in den letzten Jahren aufgebaut worden ist. In einer Stellungnahme des Landeskriminalamtes auf den Artikel im AJS FORUMwurde darauf hingewiesen, dass die pädagogischen und erlebnisorientierten Maßnahmen von der Polizei „im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt werden können“ (sieheAJS FORUM 3/99 S. 7). Dies kann aber nicht die Durchführung einer Freizeitmaßnah- me in eigener Zuständigkeit sein. Die Über- nahme von Aufgaben der Sozialarbeiter soll damit ebenso ausgeschlossen werden wie die Übernahme von Aufgaben der Lehrer, indem Präventionsbeamte eigenständig Unterrichts- einheiten ohne inhaltliche Beteiligung von Lehrern durchführen. Die Unterstützung der Polizei findet dort ihre Grenzen, wo originäre Aufgaben anderer Verantwortungsträger über- nommen werden sollen. Neue „Präventive Räte“ Zu einer neuen Herausforderung der Ju- gendhilfe, besonders für die schon seit Jahr- zehnten bestehenden örtlichen Arbeitskreise Kinder- und Jugendschutz unter Führung der Jugendämter, wurden die seit Beginn der 1990er Jahre sich entwickelnden Kriminalprä- ventiven Räte etc. Parallel dazu kamen weitere Arbeitsgemeinschaften/Arbeitskreise hinzu, die sich mit Einzelfragen des Jugendschutzes auseinandersetzen sollten: wie die Arbeits- kreise/Netzwerke gegen Gewalt im Umfeld an Schulen oder zum Thema „Sexueller Mißbrauch“. Im Sinne des gesamtgesellschaft- lichen Ansatzes sollte Kriminalprävention auf eine noch breitere Basis gestellt werden. Jugendkriminalität oder Gewalt unter Jugend- lichen spielen seitdem in diesen Gremien einen Aspekt unter mehreren. Einige Arbeitskreise Jugendschutz der Jugendhilfe fühlten sich an den Rand gedrängt und reduzierten ihre Tätigkeit oder stellten sie ein; andere Arbeits- kreise gingen in die Kriminalpräventiven Räte auf. Auch ist zu beobachten, dass in einigen Kommunen die Arbeitskreise Jugendschutz bestehen blieben und weiterhin alsArbeitskreis für die (Jugend-)Kriminalprävention schlecht- hin arbeiten. Ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, dass hier etwas zuviel des guten getan worden ist. Seitdem sind weder die Kreise noch die Themen, die eine jugendspezifische Substanz haben, so ohne weiteres zu orten. Alle Pro- bleme sind nunmehr miteinander verwoben. Was von der Ursachenanalyse zwar richtig erscheinen mag, ist aber vom Gesichtspunkt besonderer Reaktionsformen auf jugendliche Delinquenz her gesehen zu undifferenziert. Die weiterhin hohe Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) sollteAnlass sein, bei der Behandlung des Problems Jugendkriminalität, Gewalt etc. besonders arbeitsteilig vorzugehen. Auch erfuhr das Wort „Prävention“ seit Ende der 1980er Jahre eine besonders hohe Wertschätzung. Seitdem kann man sich kaum vor präventiven Bemühungen retten. Das ge- samte Leben, so scheint es, ist der Prävention untergeordnet. Unter dem Druck der öffentli- chen Meinung diskutierte nunmehr auch die Jugendarbeit ihre bis dahin selbstverständliche Freizeitarbeit als besonderes Angebot der Prä- vention. Mittlerweile wird aber an der infla- tionären Verwendung des Begriffs Prävention zunehmend Kritik laut, zumindest in der Ju- gendarbeit. Selbstverständliche pädagogische Angebote haben nichts mit einer besonderen Prävention zu tun. Kinder und Jugendliche sollen in der Jugendarbeit Spaß haben, sich sozusagen zweckfrei betätigen und darüber hinaus natürlich auch gefördert werden. Die regelmäßigen Treffen undArbeitstagun- gen haben dazu beigetragen, dass die Koope- ration zwischen beiden Bereichen Jugendhilfe und Polizei seit vielen Jahren fest verankert ist und zu einer Vielzahl von gemeinsamen Aktivitäten auch auf kommunaler Ebene ge- führt hat. Die Sprachlosigkeit zu Beginn der Auseinandersetzungen und das vorsichtige He- rantasten im Laufe der 1980er Jahre scheinen überwunden zu sein. Manchmal, so scheint es, fehlt ein wenig das Salz in der Suppe, sprich der kritische Dialog wie in früheren Jahren. Zu vieles läuft zu reibungslos. Jan Lieven (AJS) Der Artikel stellt das (gekürzte) Redemanuskript auf der Jahrestagung des LAK Jugendhilfe und Polizei NRW am 1. Oktober 2003 im Europa-Institut in Bocholt dar. 7. Kooperationen, Netzwerke und Good Practice Beispiele 1/2004

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