Reader Gewaltp NRW online

233 3/2005 13 Daneben gibt es in vielen Kommunen weitere Arbeitskreise zu Einzelthemen wie „Netzwerke gegen Gewalt an Schulen“ oder zum „sexuellen Mißbrauch“. Insbesondere seit Einführung der Kom- missariate Vorbeugung bei den Kreispolizei- behörden wird die Polizei – so der Eindruck aus Gesprächen mit Polizeibeamten und Fachkräften des kommunalen Kinder- und Jugendschutzes - immer stärker eigenständig, auch ohne Mitwirkung von pädagogischen Stellen, im erzieherischen Bereich aktiv. Auf Landesebene Auch auf Landesebene wird kooperiert und die Zusammenarbeit in den Kommunen unterstützt. Ein Gremium ist die Intermini- sterielle Arbeitsgruppe zur Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität, ab 1992 in Interministerielle Arbeitsgruppe Kriminali- tätsvorbeugung (IAK) umbenannt. 1984 wurde auf Initiative der AJS und des Landeskriminalamtes der Landesarbeitskreis „Jugendhilfe und Polizei“ gegründet, der sich 1991 in LAK „Jugendhilfe und Polizei“ umbenannte. Seither fanden insgesamt 12 Tagungen statt, die vom Landesarbeitskreis Jugendhilfe und Polizei unter Federführung je- weils eines der Mitglieder durchgeführt wurde. Anfangs ging es vorwiegend darum, die Berufsfelder der anderen Profession kennen- zulernen, Vorurteile und Berührungsängste ab- zubauen, Modelle der Zusammenarbeit zu ent- wickeln undAbsprachen über Zuständigkeiten zu treffen. Nachdem die Zusammenarbeit zumindest im Bereich der Prävention selbst- verständlicher wurde, rückte die gemeinsame Fortbildung zu Themen wie Gewaltprävention, sexueller Mißbrauch, Rechtsextremismus, Dro- gen, Straßenkinder u. a. in den Vordergrund. Im Juni 2004 zog der Landesarbeitskreis nach 20 Jahren eine Zwischenbilanz und legte die Schwerpunkte für seine zukünftige Arbeit fest. Der LAK will sich in Zukunft einem Pi- lotthema über einen längeren Zeitraum hinweg widmen. Für das nächste Jahr steht das Thema „Kinder in schwierigen Lebenssituationen“ im Mittelpunkt. Am 8. März 2006 findet dazu eine Fachtagung in Köln statt. Einbezogen werden soll der Bereich „Schu- le“. Eine klareAufgabenverteilung imHinblick auf die Präventionspartner Polizei und Jugend- hilfe soll erarbeitet werden. Außerdem sollen Qualitätsstandards für Prävention entwickelt werden. Seit dem Sommer 2002 gibt es auf Initiative des Landes den Landespräventionsrat NRW . Dieser hat den Auftrag, die Zusammenarbeit der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen imHinblick auf eine effektive Krimi- nalprävention zu fördern. Dabei sind Jugend- hilfe und Polizei nur zwei Institutionen unter vielen. Der Landespräventionsrat besteht aus dem Rat, in den 20 ehrenamtliche Mitglieder berufen wurden, und aus der Geschäftsstelle in Düsseldorf. Kritische Anmerkungen Die verschiedenen Aktivitäten auf Landes- ebene (Erlasse der zuständigen Ministerien, IAK, LAK Jugendhilfe und Polizei), im be- sonderen die regelmäßigen Arbeitstagungen des LAK, haben dazu beigetragen, dass die Kooperation zwischen Fachkräften des Jugendschutzes und der Polizei in vielen Kommunen verankert ist und zu einer Vielzahl an Absprachen und gemeinsamen Projekten geführt hat. Abgebaut wurden Vorurteile und Berührungsängste auf Seiten der Polizei und der präventiv orientierten Jugendhilfe. Das Verständnis für die Notwendigkeit von er- zieherischer Prävention bei den polizeilichen Kommissariaten Vorbeugung ist erheblich gestiegen. Es ist aber zu vermuten, dass es zwischen anderen Fachdiensten – etwa bei Mitarbeiter/ innen der Jugendarbeit und bei Polizeibeam- ten, die mit der Strafverfolgung betraut sind - seltener zuAustausch undAbsprachen kommt. Hier könnten die landeszentralen Gremien weitere Anstöße geben. Kritisch zu sehen ist nach unserer Einschät- zung die Unübersichtlichkeit der Kriminalprä- ventiven Gremien und Arbeitskreise in man- chen Kommunen. Es kann vermutet werden, dass durch das Nebeneinander von präventiven Arbeitskreisen, Runden Tischen, Netzwerken, Ordnungspartnerschaften u. ä. mit ähnlichen Zielsetzungen die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen nicht sinnvoll genutzt werden. Aufgabe des Landes könnte sein, durch entsprechende Verwaltungsrichtlinien die Gremienstruktur auf kommunaler Ebene einheitlich zu regeln. Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass die Polizei – im Gegensatz zu den erwähnten Leitlinien – im Rahmen ihrer Präventions- bemühungen verstärkt eigenständig pädago- gischeAufgaben übernimmt und zum Beispiel Sozialtrainings, Streitschlichterprojekte oder erlebnis- und sportpädagogische Programme und Aktionen, vielfach an Schulen, anbietet. Dies wird zu Recht von manchen Fachkräften der Jugendhilfe kritisiert, die für diese Aufga- ben zuständig und dafür auch ausgebildet sind. Nach unseren Informationen gibt es hierzu Kritik auch aus den eigenen Reihen der Polizei, die sich angesichts pädagogischer Aufgaben- stellungen teilweise überfordert fühlen. Es ist daher dringend erforderlich, Abgrenzungen zwischen polizeilichem und pädagogischem Auftrag vorzunehmen und klare Rollenzutei- lungen festzulegen. Ebenfalls seit einigen Jahren ist eine ge- stiegene Bereitschaft zur Zusammenarbeit zwischen Schulen und Polizei festzustellen. Die Polizei geht verstärkt auf Schulen zu, und umgekehrt nehmen die Schulen im Falle von problematischem Schülerverhalten wie Straf- fälligkeit oder Schuleschwänzen immer öfter den Kontakt zur Polizei auf. Die Jugendhilfe – so scheint es – wird als Ansprechpartner seltener in Anspruch genommen. Ein Grund hierfür könnte zum einen in der aktiven Zuge- hensweise der Polizei liegen, aber auch darauf zurückzuführen sein, dass für die Schulen die Organisationsstruktur der Polizei – Kommis- sariat Vorbeugung – transparenter ist als die Strukturen der Jugendhilfe mit den verschie- denen Abteilungen des Jugendamtes und den Angeboten der freien Verbände. Fazit Wer die Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe imRahmen von Erziehung und Prävention ernstnimmt, muß die Zusammenar- beit von Jugendhilfe und Polizei unterstützen. Diese Zusammenarbeit muß ergänzt werden um Kooperation mit weiteren zentralen Einrich- tungen wie Schule und Justiz. Die Jugendhilfe muß von sich aus mehr als bisher den Kontakt zu diesen Stellen suchen und ihre Angebote transparent machen und dafür werben. Die Erstellung von Leitlinien zur Zusam- menarbeit könnte für die Praxis mehr Klarheit über die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Aufgaben von Jugendhilfe und Polizei im gesetzlichen und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz bereitstellen. Hilfreich wäre es, wenn der Jugendschutz zuvor Richtlinien für die eigene Präventionsarbeit entwickelt. Angehende sozialpädagogische Fachkräfte und Polizeibeamte sollten schon in der Aus- bildung bzw. im Studium auf die Zusammen- arbeit vorbereitet werden. Dies müßte in den jeweiligen Lehrplänen verankert werden. Ein Positionspapier hierzu wurde von der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) veröffentlicht. Der Bericht „Förderung von Vernetzung und Kooperation durch Aus-, Fort- und Weiterbildung am Beispiel von Po- lizei und Jugendsozialarbeit in der Gewaltprä- vention“ kann unter www.kriminalpraeven-ti- on.de als PDF-Datei downgeloaded werden. Carmen Trenz /AJS 7. Kooperationen, Netzwerke und Good Practice Beispiele

RkJQdWJsaXNoZXIy MTQ0NDgz