Reader Gewaltp NRW online
239 Jugendgefährdungen aus und erörtern, wel- che Gegenmaßnahmen sinnvoll sind. Die Fachkräfte der Jugendhilfe und Schule geben fachliche Stellungnahmen zu polizeilichen Präventionsstrategien und -materialien (u. a. zu Filmen, didaktischen Materialien), die etwa im Rahmen des Programms Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) erstellt wurden. Gelungene Vernetzung Seit Bestehen des Landesarbeitskreises Jugendhilfe, Polizei, Schule NRW steht im Mittelpunkt der Arbeit, sich gemeinsam fortzubilden bei Tagungen und großen Kon- gressen zu Themen wie Gewaltprävention, Kinderdelinquenz, Prävention von Extre- mismus und Islamismus, von sexueller und häuslicher Gewalt, Datenschutz, Suchtprä- vention. Dabei wechselt die Federführung der Veranstaltungen zwischen den beteiligten Organisationen. Die bislang 19 landesweiten interdisziplinären Tagungen haben zu den ver- schiedenen Themen jeweils einen kompakten Überblick über die neueste Forschungslage gegeben, „best-practice“-Modelle vermittelt und den Erfahrungsaustausch unter den Teil- nehmerinnen und Teilnehmern aus Schule, Jugendhilfe und Polizei ermöglicht. Vor allem aber werden immer gelungene Beispiele der Vernetzung vorgestellt. Für den schulischen Bereich sicherlich besonders interessant waren die folgenden Veranstaltungen: 1 “Damit Gewalt nicht Schule macht – erfolgreiche Strategien – gemeinsames Handeln“ (2-tägige Tagung, 2008, Selm). Unter anderem wurde über die Ergebnisse einer bundesweiten Evaluationsstudie zur Mediation an Schulen berichtet und ein For- schungsüberblick über Amoktaten gegeben. In vielenWorkshops wurden Projekte wie das Duisburger Krisenteam, ein abgestimmtes Handeln bei Schulverweigerung in Köln- Porz oder Jungenarbeit mit jugendlichen Migranten vorgestellt und diskutiert. 2 „Frühe Hilfen statt später Strafen – was tun mit den unter 15-Jährigen“ (2012, Köln, wegen großen Interesses wiederholt 2012, Münster). An der Lebensgeschichte von „Patrick“ zeichneten die STERN-Journalistin Ingrid Eissele und die Psychologin Dr. Ute Projahn nach, aufgrund welcher Ereignisse und Belastungen junge Menschen zu Gewalt- tätern werden. Und welche Hilfen und Ko- operationen die Entwicklung vielleicht hätten beeinflussen können. In Workshops wurden u. a. die Vernetzung von Schule und Jugend- hilfe durch Fallkonferenzen in Iserlohn, ein vernetztes Präventionsprojekt gegen Ju- gendkriminalität in Münster-Coerde und die NRW-Initiative „Kurve kriegen“ präsentiert, bei dem Jugendhilfe und Polizei strafunmün- dige Kinder, die bereits durch Gewalt aufge- fallen sind, sowie ihre Familien unterstützen. 3 „Jung. Krass. (un-)demokratisch – Radi- kalisierung von Jugendlichen vorbeugen“ (2-tägige Tagung, 2014, Selm). Da extre- mistische Aussagen und Abwertungen von Menschengruppen an vielen Schulen Alltag sind, vermittelte die gut besuchte 2-tägige Veranstaltung aktuelles Fachwissen zu den Strukturen und (zunehmend digitalen) Ak- tivitäten von deutschen und migrantischen Rechtsextremen und radikalen Salafisten. In vielen Workshops und Foren konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Hand- Wichtige Grundlage für die kommunale Zusammenarbeit Der Gemeinsame Runderlass (Gem. RdErl.) „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ von Innen-, Justiz-, Gesundheits-, Familien/ Jugend- und Schulministerium ist seit dem 01.09.2014 wieder in Kraft. Er wurde 2007 erstmalig veröffentlicht und für die jetzige Fassung in Teilen überarbeitet. Schon in seiner ersten Fassung bot der Gem.RdErl. eine gute Grundlage, um örtliche Koopera- tionsstrukturen bei der Prävention und Rückfallverhütung von Jugendkriminalität zu etablieren. Der überabeitete Erlass ist noch stärker auf Prävention ausgerichtet als sein Vorgänger, was aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe zu begrüßen ist. Der Erlass empfiehlt frühe Maßnahmen der Primärprävention (schon im Vorschul- alter) und bei Gefährdungslagen die frühzeitige Vermittlung der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien in geeignete Hilfen, um negativen Entwicklungen effektiv vorzubeu- gen. Dazu müssen alle verantwortlichen Institutionen in einem kommunalen Netzwerk vertrauensvoll zusammenarbeiten. Solche Netzwerke sind bereits verbreitet, sollten aber, so der Erlass, weiter intensiviert werden. Die Aufgabe der Jugendämter ist es, die Aktivitäten vor Ort zu koordinieren und darauf hinzuwirken, dass die Netzwerkpartner Ziele und Leitlinien vereinbaren. Erfreulich ist, dass der aktuelle Erlass ausdrücklich erwähnt, dass „die berechtigten Ansprüche potentieller und konkreter Opfer von Gewalt“ besonders berücksichtigt werden sollten. Nachdem der vorherige Erlass vor allem in Schulen auf Kritik gestoßen war, for- muliert dieser Erlass sehr viel klarer und erzieherischer, wie Schulen vorgehen sollen, wenn gegen Schüler/-innen der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. Bezieht sich der Verdacht auf ein Verbrechen, muss die Schule – wie jede Bürgerin, jeder Bürger auch – die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigen. Bei sonstigen Vergehen prüft die Schulleitung, ob „pädagogische/schulpsychologische Unterstützung, erzieherische Einwirkung beziehungsweise Ordnungsmaßnahmen ausreichen“ oder bei schweren Straftaten – u. a. gefährliche Körperverletzung, Einbruchsdiebstahl, erhebliche Fälle von Bedrohung oder Nötigung – Polizei oder Staatsanwaltschaft benachrichtigt werden müssen. Aber auch in solchen Fällen bleibt der Erziehungsauftrag der Schule erhalten. Anders als zuvor darf im Falle einer Anzeige ausschließlich die Polizei die Erzie- hungsberechtigten der tatverdächtigen Schüler/-innen und der Opfer informieren. In den übrigen Fällen benachrichtigt die Schule selbst die Erziehungsberechtigten der Tatverdächtigen wie auch der Opfer, damit diese gegebenenfalls selbst Anzeige erstatten oder zivilrechtliche Ansprüche geltend machen können. Wesentlich ausführlicher beschreibt der aktuelle Erlass, wie die Schule beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgehen muss. Generell haben Lehrkräfte einen Anspruch auf Beratung durch eine Jugendhilfefachkraft. Außerdem wird festgelegt, in welchen Fällen die Schulleitung befugt ist, das Jugendamt entweder anonymisiert oder bei Gefahr mit den erforderlichen Daten zu informieren. Der Erlass ist im Ministerialblatt Ausgabe 2014 Nr. 25 vom 05.09.2014 veröffentlicht. Carmen Trenz 7 4/2014 lungsoptionen gegen und zur Prävention von Extremismus kennenlernen. Angeboten wur- den beispielsweise vernetzte Stadtteilprojekte, Trainings gegen Stammtischparolen oder zur Akzeptanz von Unterschiedlichkeit. Die langjährige kontinuierliche Arbeit des LAK-NRW hat dazu beigetragen, dass die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugend- hilfe, Polizei und Schulen in den nordrhein- westfälischen Kommunen optimiert und fest verankert ist. Auch zukünftig wird der LAK-NRW die themenbezogene Weiterent- wicklung von Kooperation und Vernetzung unterstützen und begleiten. Carmen Trenz ( AJS) / Torsten Rex (MSW) Dieser Text ist bereits erschienen in Schule NRW10/14. 7. Kooperationen, Netzwerke und Good Practice Beispiele
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