Reader Gewaltp NRW online
34 Kinder- und Jugendkriminalität 2017 Begrifflichkeiten, Datenlage, Handlungsansätze Kinder und Jugendliche wachsen in einer immer kom- plexer werdenden Lebenswelt auf. Trotz vielfältiger Risikofaktoren, denen sie ausgesetzt sind, gelingt es ihnen, einen gesunden Entwicklungsverlauf zu neh- men. Die Mehrheit durchläuft einen Sozialisationspro- zess, in dem die Normen weitestgehend eingehalten werden. Zu wirkungsvollen Schutzfaktoren der jungen Menschen gehören soziale Kompetenzen, Empathie- fähigkeit, eine positive Einstellung und kognitive Fä- higkeiten, Probleme zu lösen. Hilfreich sind ebenfalls eine emotionale Bindung zu mindestens einer Person, Unterstützung durch normkonforme Personen (Lehr- kräfte), ein klarer Erziehungsstil, angemessene Kon- trolle durch Erwachsene sowie ein erfolgreich ausge- führtes Hobby. An diesen Schutzfaktoren arbeiten pädagogische Fachkräfte tagtäglich. Sie gehören zum Alltagsgeschäft und sind angestrebte pädagogische Ziele in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Das bedeutet, Fach- kräfte betreiben bereits eine Art Kriminalitätspräven- tion. Denn auch die Konfrontation mit einem Kind, das im Supermarkt klaut, mit einer Jungenclique, die einen Radfahrer vom Rad schubst und verprügelt, mit Jugendlichen, die im Park einen Mülleimer anzünden, mit einem Heranwachsenden, der eine Häuserfassade besprüht, gehören zum Alltagsgeschäft der Fachkräf- te. Diese Situationen lösen bei den Erwachsenen Ver- unsicherung und Bestürzung bis hin zu Ratlosigkeit aus. Meist drängt sich unmittelbar die Frage nach der angemessenen Reaktion und Sanktion auf. Auch die Schuldfrage steht schnell im Raum. Was ist schief ge- laufen, was haben wir falsch gemacht? Liegt eine Ge- fährdungslage vor? All diese Überlegungen schwirren durch die Köpfe. Der junge Mensch und die Erwachse- nen stecken plötzlich in einer Krise. Wird die Arbeit durch hinreichendes Fachwissen zum Phänomen der Jugendkriminalität ergänzt, trägt dies zu mehr präventiver und interventiver Handlungs- sicherheit bei und bewahrt alle Beteiligten vor Über- forderung. Die Reaktion der Fachkräfte auf kriminelle Taten erfolgt angemessener und schützt somit Kinder und Jugendliche vor Kriminalisierung und erneutem Delinquenzverhalten. Begrifflichkeiten Im Kontext von Jugendkriminalität werden die Begrif- fe abweichendes Verhalten, Devianz, Delinquenz und Kriminalität oftmals synonym verwendet. Was aber unterscheidet diese voneinander und wie sind sie zu verstehen? Zur Unterscheidung von Kriminalität und abweichendem Verhalten ist der Begriff der sozialen Norm wesentlich. Dieser wird mehrdeutig verwendet und im Zusammenhang mit Kriminalität und abwei- chendem Verhalten als Richtschnur oder Regel aufge- fasst. In der Kriminalität können soziale Normen sozia- ler, moralischer und kodifizierter Natur sein und stellen Regeln dar, die das Verhalten von Menschen in unter- schiedlichen Situationen bestimmen. Abweichendes Verhalten bezeichnet einen Verstoß gegen die sozialen Normen, dieser kann auch straf- rechtlich relevant sein. Devianz und abweichendes Verhalten synonym zu benutzen, ist sinnvoll, denn aus dem lateinischen Ur- sprung deviare (= abweichen) lässt sich die Gleichartig- keit verdeutlichen. Delinquenz (lat. delinquentia : Verbrechen, Vergehen) hingegen wird mehr dem Kriminalitätsbegriff zugeord- net. Bei Kindern und Jugendlichen wird von Delinquenz im Sinne von Vergehen gesprochen. Kinder (unter 14 Jahre) sind strafunmündig und somit kann ihr Verhal- ten nicht als kriminell bezeichnet werden. Bei Jugend- lichen werden Vergehen im Jugendstrafrecht nicht als Verbrechen, sondern als Sozialisationsdefizit gesehen. Kriminalität (lat. crimen: Verbrechen, Vergehen, Be- schuldigung) ist abweichendes Verhalten, jedoch ist damit nur ein Verstoß gegen einen Teilbereich der so- zialen Normen gemeint. Hat der Verstoß strafrechtliche Rechtsfolgen, so wird von strafrechtlicher oder formel- ler Kriminalität gesprochen. Kriminalität ist demnach menschliches Verhalten, das einen anderen oder die Gemeinschaft schädigt und deshalb unter Strafe ge- stellt ist. Erst vor dem Hintergrund rechtlicher Normen erhalten die Taten die Qualität von Straftaten. Abb 1: Tatverdächtigenbelastungszahlen nach Alter und Geschlecht Aus: Polizeiliche Kriminalstatistik (https://polizei.nrw/sites/default/files/2017-04/170330_PKS_Jahrbuch_2016.pdf ) für NRW 2016, Seite 41, Abb. 9, Onlinezugriff 29.11.2017.
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