Reader Gewaltp NRW online

35 Jugendkriminalität Kriminalität tritt in erster Linie bei jungen, hauptsächlich männlichen jungen Menschen auf. Dabei tragen sie sowohl ein höheres Risiko der Täterschaft als auch der Viktimisie- rung. Die Kriminalität beginnt in der Spätphase der Kind- heit, steigt dann im Jugendalter stark an, um dann mit zunehmendem Alter wieder rückläufig zu werden (siehe Abbildung 1). Delinquenz im Jugendalter ist eine allgegenwärtig (ubi- quitär), in allen sozialen Schichten auftauchende, vorü- bergehende Erscheinung. Sie gehört zur Lebensphase der Jugend, hat meist episodenhaften Charakter und endet in der Regel nach Erreichen des Erwachsenenalters. Die Grün- de dafür sind vielfältig. Sie liegen in der Reifung der jungen Menschen,demEintreteningesellschaftliche,sozialeStruk- turen wie Lehre und Arbeitsplatz oder auch der Bildung einer eigenen Familie. Delinquentes Verhalten gehört dem- zufolge entwicklungspsychologisch zum Aufwachsen dazu und stellt nicht zuletzt eine Form der Auseinandersetzung von jungen Menschen mit der eigenen Entwicklung dar. Die Jugendkriminalität findet als soziales Phänomen be- sondere Berücksichtigung, da sie als Gradmesser gesell- schaftlicher Zustände dient. Junge Menschen sind den in einer Gemeinschaft vorherrschenden kulturellen und politischen Einflüssen in besonderem Maße ausgesetzt. So kann ein besonders hoher Jugendkriminalitätsanteil auf einen Werteverfall hindeuten. Ebenso können die De- liktarten aufschlussreiche Hinweise über Gefährdungs- tendenzen in der Gesellschaft geben. Es gibt keine spe- zifischen Jugenddelikte, das heißt Delikte, die nur von jungen Menschen begangen werden. Vielmehr gibt es Delikte wie zum Beispiel Diebstahl, die quantitativ öfter von jungen Menschen als von Erwachsenen begangen werden. Unterrepräsentiert sind dagegen bei Jugendli- chen schwerwiegende Delikte wie Mord und Totschlag. Den Statistiken zufolge fällt bei der Jugendkriminalität auf, dass Kinder und Jugendliche häufig Straftaten bege- hen, die sich im Bereich von Bagatelldelikten wie Sach- beschädigungen, Diebstahlsdelikten und Graffiti an Ge- bäudefassaden bewegen und geringe Schadenssummen beinhalten (siehe Abbildung 2). Gewalttaten wie schwere Körperverletzung oder Raub machen nur einen kleinen Teil der Delikte aus. Jugendkriminalität ist dadurch gekennzeichnet, dass sie in der Öffentlichkeit, auf Straßen und Wegen stattfindet. Gelegenheiten im sozialen und örtlichen Umfeld begüns- tigen spontan ausgeführte Taten, die weder geplant, noch besonders durchdacht sind. Der Gleichaltrigengruppe (Peergroup) fällt in diesem Kontext eine wesentliche Rolle zu. Diese beeinflusst sowohl impositivenwie imnegativen Sinne und prägt das Verhalten junger Menschen in der sen- siblen Jugend- und Heranwachsendenphase in besonde- rem Maße. Oft stellen die Taten Mutproben dar, entsprin- gendemDrangnachAbenteuer unddemWunsch, Grenzen auszutesten. Ferner entsteht delinquentes Verhalten häufig aus Gruppendruck und aus der Gruppe heraus. Die Begriffsbildung Jugend und Kriminalität bedeutet, dass es sich hier um einen speziellen Teil der Kriminali- tät handelt. Die Bezeichnung des Kriminalitätskomple- xes als Jugendkriminalität wird durch das Alter der Täter definiert. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beginnt die Strafmündigkeit. Der Gesetzgeber hat jedoch für die bis zu 21-Jährigen eine besondere Regelung vorgesehen. Sie werdennachdemJugendstrafrecht beurteilt und sanktio- niert. Dessen Grundlage bildet das Jugendgerichtsgesetz. Jugendgerichtsgesetz (JGG) § 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe be- droht ist. (2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einund- zwanzig Jahre alt ist. Abb 2: Dunkelfeldkriminalität – Selbstberichtete Delinquenz von Jugendlichen Quelle: Baier et al.: Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt, Hannover 2009, S. 69, Abb. 5.6; Lizenz: Creative Com- mons by-ny-nd/3.0/de, © Wolfgang Heinz – Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung. Aus: Bundeszentrale für politische Bildung (http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gangsterlaeufer/203562/zahlen-und-fakten?p=all ), Onlinezugriff 29.11.2017. 1. Gewaltphänomene | Jugendkriminalität Vandalismus Körperverletzung Ladendiebstahl Raubkopienverkaufen Graffitisprühen Fahrzeugdiebstahl Drogenverkaufen schwere Körperverletzung Einburch Raub sexuelleGewalt Erpressung schwereGewalt* Gewaltdelikte** Deliktegesamt 21,9 7,1 17,8 5,5 14,2 12,4 13,8 3,9 9,1 3,2 7,3 1,9 6,5 2,1 4,9 0,9 4,4 0,9 4,0 1,0 2,6 0,3 1,9 0,4 8,6 1,9 20,2 6,4 43,7 23,6 0 10 20 30 40 50% männlich weiblich Deutschlandweit repräsentativeSchülerbefragung2007/20089.Jahrgangsstufe.44.610Befragte.MehrfachnennungderDeliktemöglich. *SchwereGewalt:Raub,sexuelleGewalt,schwereKörperverletzung; **Gewaltdelikte:Raub,sexuelleGewalt,KörperverletzungundschwereKörperverletzung,Erpressung Freiwillige Angaben zur persönlichen Straffälligkeit von Jugendlichen, in den vergangenen 12 Monaten, nach Geschlecht (gewichtete Daten, in % der Befragen)

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