Reader Gewaltp NRW online
36 Personen zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr kön- nen sowohl unter das Erwachsenenstrafrecht als auch unter das Jugendstrafrecht fallen. Nach dem Gesetz haben erzieherische Maßnahmen vor sanktionieren- den zu stehen. Es gilt der Grundsatz Erziehung statt Strafe. Der Stand der Persönlichkeitsentwicklung, der Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme und die Reife der Jugendlichen und Heranwachsenden soll beson- ders berücksichtigt werden, um insbesondere stigma- tisierende Effekte zu vermeiden. Schnelle Reaktionen mit normverdeutlichenden Maßnahmen, die von einer weiteren Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft ab- sehen, werden bevorzugt. Kinder unter 14 Jahren sind (§ 19 StGB) strafunmündig und werden auf institutioneller Ebene seitens der Kin- der- und Jugendhilfe unterstützt. Neben der Staatsan- waltschaft ist die Kinder- und Jugendhilfe die einzige Institution, die von der Polizei über Vorkommnisse in der Altersgruppe unter 14 Jahren in Kenntnis gesetzt wird. Die Justiz ist an der Stelle nicht weiter zuständig (vgl. Bernd Holthusen/Sabrina Hoops, 2015). Der größte Teil der tatverdächtigen jungen Menschen wird nur mit einer Straftat auffällig und nur wenige mit mehreren. Bei mehrmaligen Strafvergehen handelt es sich dann meist um schwerwiegendere Delikte. In dem Kontext weisen die Delinquenten dann Multiproblem- lagen auf, beispielsweise Gewalterfahrungen in der Fa- milie, mangelnde Erziehungskompetenzen der Eltern, geringe Bindung, Alkohol- und Drogenkonsum, delin- quentes Milieu, Vernachlässigung. Datenlage in NRW Mit Blick auf die Polizeiliche Kriminalstatistik in NRW lag 2015 der Anteil der unter 21-Jährigen an allen Tatverdächtigen bei 106.497 (21,6 Prozent) und stieg damit seit 2001 erstmalig an. Die Tendenz setzte sich 2016 mit 107.238 Tatverdächtigen fort (21,7 Prozent). Das heißt, es gab insgesamt 741 (+ 0,7 Prozent) mehr Tatverdächtige als im Vorjahr (siehe Abbildung 3). Der Anteil der unter 21-Jährigen an allen Tatverdächti- gen ist seit über 40 Jahren auf dem zweitniedrigsten Stand. Polizeiliche Kriminalstatistik PKS In der PKS werden die polizeilich registrierten Straftaten wieder- gegeben (ohne Verkehrsdelikte, Staatsschutzdelikte). Sie enthält insbesondere Angaben über Art und Anzahl der erfassten Straf- taten, Tatort und Tatzeit, Opfer und Schäden, Aufklärungsergeb- nisse, Alter, Geschlecht, Nationalität und andere Merkmale der Tatverdächtigen. In der Kriminalstatistik werden strafbare Handlungen ausgewie- sen, die bei der Polizei angezeigt, von ihr entdeckt und ermittelt werden (Hellfeld). Bei Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwalt- schaft erfolgt die Aufnahme in die PKS. Statistische Daten über die Kriminalität enthalten sowohl die Polizeiliche Kriminalsta- tistik als auch die Strafverfolgungsstatistik (Verurteilungssta- tistik). Natürlich weisen diese große Diskrepanzen aufgrund der Einstellung von Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwalt- schaft auf. Nicht angezeigte Delikte tauchen entsprechend in der Statistik nicht auf. Ändern sich die Zahlen in der PKS, ist bei der Inter- pretation aus verschiedenen Gründen Vorsicht geboten. Eine veränderte Anzeigebereitschaft, beispielsweise aufgrund einer gewachsenen Sensibilität in der Bevölkerung, kann zu einem Anstieg der registrierten Deliktzahlen führen und dadurch eine Verschiebung vom Dunkelfeld ins Hellfeld bewirken. Ebenso hat eine Erhöhung der Sicherheitsvorkehrungen oder eine intensive- re Verfolgungsintensität der Polizei, Auswirkungen auf die statis- tischen Ergebnisse. Die PKS stellt keine verlässliche Verbrechens- wirklichkeit dar, sondern zeigt Tendenzen auf. Die Bewertung der absoluten Zahlen haben eine begrenzte Aussagekraft, sinnvoller ist das Heranziehen der erhobenen Tatverdächtigenbelastungs- zahlen (= deutsche Tatverdächtige ab 8 Jahren der jeweiligen Per- sonengruppe auf je 100.000 Einwohner derselben Altersgruppe). Die Tatverdächtigenbelastungszahlen können nur für deutsche Personengruppen berechnet werden, da bei den Personen ohne Staatsangehörigkeit die Grundgesamtheit nicht bekannt ist. Die PKS enthält keine Informationen zu Motiven, Kausalitäten, Auswirkungen oder Sozialschädlichkeit von Kriminalität. Für eine passende Einschätzung der quantitativen und qualitativen Entwicklung der Jugendkriminalität ist nur das Hinzuziehen der PKS wenig geeignet. Mehr Aufschluss geben Dunkelfeldbefragun- gen zur Kriminalität. Nichtsdestotrotz ist die PKS eine hilfreiche Unterstützung beispielsweise bei der Installation vorbeugender Maßnahmen, für strategische Überlegungen in der Justiz, bei so- zial-kriminalpolitischen Planungen oder gar der Analyse gesell- schaftlicher, sozialer Schieflagen. Abb. 3: Prozentuale Verteilung aller Tatverdächtigen in NRW nach Alter Aus: Polizeiliche Kriminalstatistik (https://www.bka.de/DE/AktuelleInforma- tionen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2016/Inter- aktiveKarten/01StraftatenInsgesamt/01_StraftatenInsgesamt_node.html) für BRD 2016 - Straftaten insgesamt/Übersicht nach Bundesländern, S. 1.
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