Reader Gewaltp NRW online

45 (Gefährderansprachen). Dabei sollte mit zwei Interventionsansätzen reagiert werden: zum einen mit einer individuell-pädagogischen Ansprache an die Jugendlichen und Ab- schreckungsmaßnahmen, wie Mitnahme zur Wache, Jugendschutzstelle; Benachrichtigung der Eltern, ggf. des Jugendamtes; ggf. weitere Reaktionen nach § 27 ff. SGBVIII: – Hilfen zur Erziehung. Zum anderen soll generalpräventiv mit Deeskalationsmaßnahmen im Umfeld der Tatorte alkoholisierter, randalierender Jugend- licher (Discos, Kneipen, Straßen und Plätze etc.) reagiert werden. Außerdem sollen beste- hende und bewährte Präventionsmaßnahmen (Kontrollen, Öffentlichkeitsarbeit) weiterhin berücksichtigt werden. Auch ist im Einzelfall zu klären, ob zur Einhaltung des Jugendschutz- gesetzes jugendlicheTestkäufe angebracht sind. Letztendlich werden besondere Aktivitäten auf diesem Gebiet umso erfolgreicher sein, desto größer die Bereitschaft der Kommunen ist, sie mit Interesse zu unterstützen. Eine solche Unterstützung ist wiederum davon abhängig, wie positiv folgende Fragen der Kommunen beantwortet werden können: Wie effizient wird das Projekt am Ende sein, welchen Nutzen werden die Kommunen davon haben? Wie kann der Mehraufwand in der jeweiligen Kommune bewältigt wer- den? Welche Ressourcen stehen diesen zur Verfügung? Welche Unterstützung erhalten die Gemeinden von den Ländern? (jl/AJS) Hinweise ● Mit dem Zusammenhang „Alkoholkonsum und Jugendgewalt“ beschäftigen sich auch mehrere Autoren/-innen in der Zeitschrift für Jugendkri- minalrecht und Jugendhilfe – ZJJ , Heft 4/09 (Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen: www.dvjj.de/zjj ● Das Thema „Komasaufen/Rauschtrinken“ wird in dem Dossier Jugend und Allkohol – Immer jünger, immer härter, immer mehr? ausführlich thematisiert. Herausgegeben von der Bundesar- beitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ), Berlin, www.bag-jugendschutz.de 4/2010 5 III. Vor demHintergrund der oben geschilderten Situation ist festzustellen, dass es in verschie- denen Ländern und Kommunen Überlegungen gibt, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um dem Problem „nachhaltig und effektiv entge- genzuwirken“. Das bekannteste und bisher am weitesten umgesetzte Modell ist die „Intensi- vierung der Kontrollmaßnahmen zur Verhinde- rung von Straftaten durch alkoholbeeinflusste minderjährige Personen“ (ALKOMIN) in Niedersachsen bzw. in der Region Hannover. Ziel ist es dort, durch eine frühzeitige und abgestimmte Intervention der Behörden (vor allem der Polizei in Zusammenarbeit mit Ordnungs- und Jugendämtern), durch eine erhöhte Präsenz an bekannten Brennpunkten und durch verstärkte Jugendschutzkontrollen denAlkoholmissbrauch von Minderjährigen (in der Öffentlichkeit) und den damit zusammen- hängenden Straftaten zu verhindern. Zu den Einzelmaßnahmen, zum Beispiel in der Region Hannover, gehören ein nied- rigschwelliges ordnungsrechtliches Vorgehen gegen jugendschutz- und gaststättenrechtliche Verstöße sowie gegen Ordnungsstörungen und Straftaten. Außerdem werden die Kontrollen von Minderjährigen an einschlägigen Treff- punkten intensiviert. Dies erfolgt in enger Kooperation der Behörden, teilweise auch mit Beratungsstellen und anderen Jugendhilfeein- richtungen. Ein ganz wichtiger Punkt neben einer „Zu- führung“ der Kinder und Jugendlichen zu ihren Eltern oder das Abholen der Minderjährigen durch die Eltern sind die „normverdeutli- chenden“ Gespräche mit auffälligen oder gefährdeten Kindern und Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten. Zur Nachsorge kann auch das Jugendamt informiert werden, damit von dort weitere Maßnahmen erfolgen. Wichtig ist auch die Klärung der Frage, ob und bei welchen Verstößen Bußgelder ver- hängt werden. Dies kann sowohl gegenüber den Eltern oder anderen volljährigen Begleit- personen erfolgen – bei unerlaubter Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche bzw. Konsumgewährung –, als auch bei den Jugendlichen selbst, dann aber nicht wegen des eigenen Alkoholkonsums, der nicht bußgeld- bewehrt ist, sondern wegen anderer Verstöße, zum Beispiel Ruhestörung, Belästigung oder Sachbeschädigung. aus: NRZ IV. Mittlerweile sind Überlegungen auch in anderen Kommunen und Bundesländern im Gange, auf das Problem „alkoholbedingte Gewalt von Jugendlichen “ zu reagieren. Dabei sollte bedacht werden, dass sich alle diese Maßnahmen konkret auf die Gruppe delinquenter Jugendlicher beziehen müssen, deren Alkoholkonsum als wesentliche Ursa- che für das kriminelle Verhalten gilt. Hier ist vorab zu klären, ob und wo es Lücken in der Prävention gibt, aufgrund derer die besondere Gruppe schwer alkoholisierter Jugendlicher bisher kaum täteradäquat erreicht worden ist. Da der Alkoholmissbrauch und dessen Fol- gen in Bezug auf die Begehung von Straftaten bei Jugendlichen gesellschaftliche Ursachen und Auswirkungen haben, können Problem- lösungen und Handlungsvorschläge nicht von einer Gruppe alleine, wie Polizei oder Jugend- oder Ordnungsamt, gelöst werden. Sie müssen grundsätzlich von einem breiten gesamtgesellschaftlichen Ansatz getragen werden und andere Lebensfelder, wie Schule, Vereinsleben, Medien und Beruf/Ausbildung sowie Freizeitgestal- tung, mit einbeziehen. Berücksichtigt wer- den muss auch, dass die Zusammenarbeit der drei Stellen Jugend- amt, Ordnungsamt, Polizei nicht immer reibungslos verläuft. Vordringlich zu klären- de Fragen wären: Wer übernimmt zu welchem Zeitpunkt welche Auf- gaben? Wie erfolgt die Abstimmung untereinander? Wer gibt wann welche Information an wen?Von welcher Stelle lassen sich Jugendliche/Heranwachsende direkt ansprechen, so dass eine Verhaltensänderung zu erwarten ist? Im Hinblick auf die Gefährderansprache ist zu prüfen, ob geschulte Mitarbeiter/-innen aus der Suchtberatung mitwirken sollen, die Erfahrungen in motivierender Kurzberatung bei Alkohol konsumierenden Jugendlichen haben. Auch wenn die Frage, mit welchen Maß- nahmen auf das Problem reagiert werden soll, jeweils vor Ort unterschiedlich beantwortet werden muss, ist es generell wichtig, schnell, unmittelbar auf jugendliche Täter einzuwirken (von der erstenAnsprache bis hin zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen). Im Mittelpunkt soll die direkte Reaktion auf auffällig gewordene Jugendliche stehen AJS Forum 4-10.indd 5 20.12.10 16:39 1. Gewaltphänomene | Jugendgewalt

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