Reader Gewaltp NRW online

63 63 vernichten oder sich einfach einen ande- ren Wirkungskreis zu suchen. Mündet die Auseinandersetzungmit der Vermutung in dem Fazit, dass es sich um eine Grenzver- letzung bzw. unprofessionelles Verhalten handelt, kann ein Gesprächmit der betrof- fenen Kollegin oder dem betroffenen Kol- legen unter eventueller Hinzuziehung der Leitung sinnvoll sein. Damit das unange- messene Verhalten sofort aufhört, muss zügig Stellung bezogen werden. Handelt es sich um einen begründeten Verdacht gegen einen Kollegen oder eine Kollegin, sollte innerhalb des Teams eine vorher benannte Vertrauensperson bzw. je nach Beobachtung direkt die Leitung hinzuge- zogen werden. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter sollte sofort vom Dienst frei- gestellt werden, um das betroffene Kind, die Jugendliche oder den Jugendlichen zu schützen und auch um deutliche Stellung zu beziehen. Die Freistellung des Mitarbei- tenden kommt keiner Verurteilung gleich, es geht lediglich um den Schutz aller Be- teiligten, denn auch eine Einrichtung hat einen Ruf zu verlieren. Das weitere Vorge- hen sollte die Leitung grundsätzlich im- mer mit dem Opfer und einer Vertrauens- person absprechen. Einrichtungen, in denen Kinder und Ju- gendliche betreut werden, haben einer- seits die Verantwortung, junge Menschen zu schützen und bestenfalls in der Wahr- nehmung und Durchsetzung ihrer subjek- tivenGrenzenzustärken. Andererseitssind Täterinnen und Tätern durch Intervention und Sanktionen Grenzen zu setzen. Für Betroffene ist der letzte Punkt besonders wichtig, weil er zeigt, wo die Verantwort- lichkeit liegt, nämlich bei dem Erwach- senen, der die Grenzverletzung oder den sexuellen Übergriff verübt hat. Die Ausei- nandersetzung mit dem Thema „sexuali- sierte Gewalt“ und die entsprechende Po- sitionierung sollte eine Einrichtung auch nach außen tragen. Es ist ein Qualitäts- merkmal, sich mit dem Thema auszuken- nen. Es zeigt Eltern, dass ihre Kinder sicher aufgehoben sind, und es gibt das klare Si- gnal an Pädosexuelle: Wir kennen uns mit Täterinnen und Tätern aus und werden keine Grenzverletzungen und Übergriffe dulden. Ausblick Schutzkonzepte greifen nur dann ef- fektiv, wenn alle Mitarbeitenden einer Institution bei der Präventionsarbeit mit einbezogen werden, unabhängig von Häufigkeit und Intensität des Kon- takts mit jungen Menschen und ihrer beruflichen Profession. Die bislang er- griffenen gesellschaftspolitischen Maß- nahmen müssen daher erweitert und miteinander verschränkt werden. Kon- zeptionelle Herausforderung ist es da- bei, Weiterbildungskonzepte den un- terschiedlichen Kenntnisständen der Teilnehmenden anzupassen. Bei den beschriebenen präventiven und inter- ventiven Erfordernissen müssen zu- künftig zudem junge Menschen selbst sowie deren Eltern stärker mit ins Boot geholt werden. Nadine Schicha nadine.schicha@mail.ajs.nrw.de Sexueller Missbrauch in Institutionen 60 Jahre AJS Finale.indd 63 12.10.13 17:27 1 Grundlagen Strukturen Handlungsformen •60JahreKinder-undJugendschutzinNordrhein-Westfalen Jugendschutz Jugendschutz Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz LandesstelleNordrhein-Westfalen e.V. Grundlagen•Strukturen•Handlungsformen Dieser Artikel ist entnommen aus: Jugendschutz – Grundlagen • Strukturen • Handlungsformen AJS • 60 Jahre Kinder- und Jugendschutz in Nordrhein-Westfalen 1. Gewaltphänomene | Sexualisierte Gewalt

RkJQdWJsaXNoZXIy MTQ0NDgz