Reader Gewaltp NRW online

80 4 2/2013 Thema Filter alleine reichen nicht Jugendschutzprogramme erfassen neuerdings Internetangebote ab 18 Jahren Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat Anfang 2012 erstmals zwei Jugendschutzprogramme anerkannt. Aller- dings wurden die Programme der Deutschen Telekom und des Vereins JusProg zunächst nur für Angebote bis 18 Jahre anerkannt. ImMai 2013 hat die KJM entschieden, dass die beiden Programme ab Juni 2013 auch Internetangebote mit einer Freigabe ab 18 Jahren umfassen können. Somit gibt es nun zwei hoheitlich anerkannte Filtersysteme für alle Altersstufen. Was bedeutet dieser Beschluss der KJM? Nehmen wir mal an, ein Anbieter eines Online-Games kommt nach Prüfung seiner Inhalte zu dem Ergebnis, dass sein Weban- gebot für Kinder und Jugendliche entwick- lungsbeeinträchtigend ist und folglich erst ab 18 Jahren zugänglich sein darf. Er nutzt das age-de.xml-Label (siehe Kasten Technik) um seine Webseite mit der Altersstufe „ab 18“ zu versehen. Damit Kinder und Jugendliche nicht auf diese Webseite gelangen, muss auf dem von ihnen genutzten Gerät ein entspre- chendes Jugendschutzprogramm installiert sein. In der Pflicht, das Alterslabel auch zu nutzen, sind also die Anbieter von Inhalten, damit das System flächendeckend funktio- niert. Die KJM fordert zudem von der Telekom und von JusProg e.V., dass zeitnah auch Versionen der Jugendschutzprogramme für mobile Geräte wie Smartphones oder Tablets vorliegen. Die nun umgesetzte „18er-Privilegierung“ erfasst keine jugendgefährdenden und unzu- lässigen Angebote. Einfache pornografische Darstellungen dürfen z.B. weiterhin nur in „Geschlossenen Benutzergruppen“ angebo- ten werden. In die Kategorie „ab 18“ fallen aber entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte, die nun verbreitet werden dürfen, wenn sie entsprechend gelabelt sind. Damit der Jugendschutz in diesem Feld greift, müssen die Programme auch eingesetzt werden. Der Ball liegt also vor allembei denEl- tern, eine gelungeneMischung aus technischen und erzieherischen Maßnahmen zu finden. Eltern in der Pflicht es jedoch häufig zum sogenannten „Over- blocking“. Seiten werden gesperrt, weil sie z.B. das Wort „Pornografie“ beinhalten, auch wenn sie sich dem Thema kritisch zuwenden. Es können auch Begriffe abge- wehrt werden, in denen bestimmte Worte enthalten sind, z.B. „Staatsexamen“ (Sex). Die Schlüsselwörter-Blockade ist zudem auf reine Textinhalte beschränkt, Bild- oder Filmmaterialien werden nicht blockiert. Bei der Selbstklassifizierung versehen die Anbieter ihre Seite mit einem virtuellen Kennzeichen und klassifizieren damit die Inhalte. Eine Filtersoftware auf demRech- ner der Nutzer/-innen versteht die Kennung und entscheidet anhand der Nutzereinstel- lungen, ob das Angebot angezeigt wird oder nicht. In Deutschland wurde mit dem „age-de.xml-Label“ ein neuer Standard entwickelt zum technischen Zusammenspiel von Jugendschutzprogrammen und Web- sites. Die Altersklasse wird in der age-de. xml-Datei auf dem Server (Root) direkt angegeben. Es gibt wie bei Kinofilmen oder Computerspielen ab 0, ab 6, ab 12, ab 18 Jahre. Mit diesem System bekommen nicht nur ganze Websites, sondern auch Einzel- seiten (Webpages) vonWebsites individuelle Altersklassen und werden entsprechend angezeigt oder blockiert.  TECHNIK Bei Positiv- und Negativlisten werden Webseiten von einer Redaktion begutachtet und einzeln ausgewählt. Die Positivliste („ Whitelist “) lässt nur bestimmte Seiten zu, die als kindgerecht eingestuft wurden. Die bekannteste Whitelist im deutschspra- chigen Raum kommt vom gemeinnützigen Verein fragFINN. Sie enthält über 10 000 für Kinder unbedenkliche Seiten, die von einem medienpädagogischen Team aus- gewählt wurden. Umgekehrt blockiert die Negativliste („ Blacklist “) Angebote, die als jugendschutzrelevant eingestuft worden sind. Ein bekanntes Beispiel kommt von der Bun- desprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Das sogenannte BPjM-Modul steht Herstellern von Filterprogrammen zur Ver- fügung und verwehrt den Zugang zu den von der BPjM indizierten Internetseiten. Da bei Whitelists wie auch bei Blacklists jede Seite quasi „von Hand“ eingestuft wird, können nie alle aktuell vorhandenen Internetseiten erfasst werden. Oft können Eltern die Listen selbst erweitern und einzelne Seiten freigeben bzw. sperren. Bei der automatischen Klassifizierung entscheiden Computer, ob eine Seite gesperrt wird, z.B. durch Keyword-Blocking: Sobald eine Seite bestimmte Begriffe enthält, kann sie nicht aufgerufen werden. Hier kommt Um Kenntnis, Akzeptanz und Nutzung von Jugendschutzsoftware in Elternhäusern abzufragen, hat das Hans-Bredow-Institut Anfang 2012 daher imAuftrag des Bundesju- gendministeriums eine Studie durchgeführt. Demnach ist Eltern ihre Verantwortung durchaus bewusst. Sie wissen, dass ihnen eine Hauptaufgabe zukommt, wenn es da- rum geht, dass Kinder im Internet nicht mit ungeeigneten Inhalten in Kontakt kommen. 94 Prozent der Eltern bestätigen, dass vor allem sie selbst Verantwortung dafür tragen, Kinder vor ungeeigneten Internetinhalten zu schützen. Aber nur 25 Prozent derjenigen, die von Jugendschutzsoftware schon gehört haben, d.h. rund 20 Prozent aller Eltern, set- zen Jugendschutzsoftware zu Hause ein. Die Nutzung steigt zunächst mit zunehmendem Alter an (3-5 Jahre: 14 Prozent; 6-8 Jahre: 23 Prozent; 9-11 Jahre: 33 Prozent), hat seinen Höhepunkt bei Kindern zwischen 12 und 14 Jahren (36 Prozent) und geht bei Jugend- lichen dann wieder zurück (15-17 Jahre: 32 Prozent) (forsa 2011, Anm.: Prozentangaben beziehen sich auf die Gesamtheit der Eltern, die schon mal von Jugendschutzsoftware gehört haben). Höher gebildete Elternteile setzen eher Filterprogramme ein als niedrig gebildete. Im Vergleich zu anderen Län- dern liegt Deutschland bei der häuslichen Nutzung von Jugendschutzsoftware im Mittelfeld: Eltern in Ländern wie Groß- britannien und Irland setzen deutlich öfter Filterlösungen ein, eine häufigere Nutzung AJS Forum 02_13.indd 4 25.06.13 15:48

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