Reader Gewaltp NRW online

81 LINKS www.jugendschutzprogramm.de Das Jugendschutzprogramm des Vereins JusProg wurde von der KJM 2012 anerkannt. Die Software nutzt eine Kombination aus fragFINN-Whitelist, BPjM-Modul und age-de.xml-Label und ist in der Basisfunktion kostenfrei. JusProg e.V. ist ein ge- meinnütziger Verein, der sich zu 100 Prozent aus den Beiträgen seiner Mitglieder finanziert. Mitglieder sind Unternehmen der deutschen Internet-Wirtschaft aus verschiedenen Branchen, etwa Verlage, Computer- spiele-Produzenten, Erotik-Unternehmen. www.t-online.de/kinderschutz Die Kinderschutz-Software der Deutschen Tele- kom ist von der KJM anerkannt und für Telekom- Kunden kostenlos. www.kinderserver-info.de Technische Basis des KinderServers ist ein eigens für das Projekt entwickelter Proxy-Server. Der Proxy kennt alle Domain-Adressen der fragFINN-Whitelist, der Kindersuchmaschine Blinde-Kuh, alle Seiten- stark-Seiten. Er prüft alle aufgerufenen Webseiten auf das Anbieter-Alterskennzeichen „age-de.xml“ bis 12 Jahre. Bei eingeschaltetem KinderServer wird jeder Internetverkehr des Gerätes über diesen Proxy umgeleitet und geprüft. www.sicher-online-gehen.de Bund, Länder und die Wirtschaft haben im Juli 2012 die Initiative „sicher online gehen – Kin- derschutz im Internet“ ins Leben gerufen. Auf der Webseite finden sich aktuelle Nachrichten und Hintergrundinformationen zum Thema Jugend- schutzsoftware. www.i-kiz.de/hilfe Alle Anbieter von Webseiten können einen I- KiZ-Button (KiZ = Zentrum für Kinderschutz im Internet) auf ihrer Website verlinken und so Kindern, Jugendlichen und Eltern schnell Hilfe vermitteln, wenn sie belästigt werden oder Unangenehmes gesehen haben. www.klicksafe.de/jugendschutzfilter Die EU-Initiative klicksafe bietet einen Überblick über existierende Filtersysteme auf dem deutschen Markt. Auch kostenpflichtige Angebote werden vorgestellt. 5 ist auch bei den direkten Nachbarn in Frankreich, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden zu beobachten (EU Kids Online, FHNW-HSA). Kombinierter Schutz Es gibt inzwischen viele technische Mög- lichkeiten, Kinder und Jugendliche vor uner- wünschten Inhalten zu schützen. Neben den anerkannten Programmen der Deutschen Telekom und des Vereins JusProg gibt es eine Reihe weiterer kostenloser und kosten- pflichtiger Programme (siehe Links). Tech- nische Schutzmaßnahmen sind vor allem für Kinder wichtig, die ihre ersten Schritte im Netz unternehmen. Ein Filterprogramm auf dem heimischen Rechner bietet allerdings nie einen hundertprozentigen Schutz davor, dass Kinder und Jugendliche mit problema- tischen Inhalten konfrontiert werden – sei es bei Freunden oder auch, weil sie einen Weg gefunden haben, den Filter zu umgehen. Der sinnvollste Schutz ist daher immer eine Kombination aus technischen Maßnahmen und erzieherischenMitteln – abgestimmt auf das Alter des Kindes. Ein Beispiel: Anton ist acht Jahre alt. Seine Mutter hat ihn bei den ersten Schrit- ten bzw. Klicks im Internet begleitet. Der Familiencomputer, an dem Anton online geht, ist mit aktueller Jugendschutzsoftware ausgestattet, die den Surfraum altersgemäß einschränkt. Anton weiß, dass dieser Filter ihn schützen soll. Als Anton aber bei seiner Freundin Frieda ist, gehen die beiden unbeaufsichtigt und ungefiltert ins Netz und landen aus purer Neugier auf einer Seite mit blutigen Bildern. Diese Bilder gehen Anton nicht mehr aus dem Kopf, aber er traut sich nicht, seiner Mutter etwas davon zu erzählen. Denn ei- gentlich darf er solche Bilder ja nicht sehen. In unseremFall wäre es für Anton wichtig, dass er eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner hat, um schockierende Bilder oder andere bedenkliche Inhalte ein- ordnen zu können und zu verarbeiten. Vor allem Kinder fühlen sich schnell schuldig, wenn Sie im Netz etwas sehen, was Sie nicht sehen durften. Dabei kann Anton nichts dafür, dass – vermutlich ein Erwachsener – diese Bilder ins Netz gestellt hat. Vor allem jüngere Kinder brauchen besonderen Schutz und Begleitung durch die Eltern. Wenn diese mit den Kindern am Rechner sitzen, können Sie Inhalte am besten filtern, erklären und einordnen. Ältere Kinder brauchen größere Spielräume, auch im Internet. Ein Jugendschutzfilter macht Sinn, denn die Eltern können (und sollten) das Kind nicht rund um die Uhr beaufsich- tigen. Vielmehr sind klare Verabredungen und Regeln wichtig, sowohl hinsichtlich der Dauer der Nutzung als auch der Surf- ziele der Kinder. Bei Bedarf kann über die Jugendschutzsoftware auch eine Zeitsperre eingerichtet werden. Die Installation und Einstellung der Jugendschutzprogramme ist übrigens Aufgabe der Eltern. Auch wenn es in anderen Feldern der Mediennutzung häufig Sinn macht, die eigenen Kinder um Rat zu fragen, sollten Sie nicht die Aufgabe bekommen, die Filtersoftware einzurichten. Matthias Felling (AJS) matthias.felling@mail.ajs.nrw.de RECHT Grundsätzlich muss gemäß § 5 Abs.1 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) jeder Anbieter von Rundfunk oder Telemedien dafür sorgen, dass entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte nur von denjenigen Kindern und Jugend- lichen wahrgenommen werden, die die erforderliche Altersstufe erreicht haben. Dieser Pflicht kommt der Anbieter nach, wenn er durch technische Mittel die Wahrnehmung entwicklungsbeeinträch- tigender Inhalte zumindest wesentlich erschwert (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV). Ein solches technisches Mittel ist die Programmierung der Inhalte für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm im Sinne des § 11 JMStV. Das heißt konkret: Soweit ein Anbieter seine Angebote mit einem „technischen Alterskennzeichen“ versieht bzw. entsprechend „labelt“, hat er alle Vorgaben des § 5 JMStV erfüllt. Jugendgefährdende Inhalte oder sonst unzulässige Angebote im Sinne des § 4 JMStV, wie z.B. pornografische Darstel- lungen, sind hiervon nicht erfasst. Im Februar 2012 hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zwei Jugendschutzprogramme gemäß § 11 Abs. 2 JMStV für fünf Jahre anerkannt (die Software jugendschutzprogramm.de des Vereins JusProg sowie einen von der Deutschen Telekom entwickelten Filter), da beide einen nach Altersstufen differen- zierten Zugang gemäß § 11 Abs. 3 JMStV ermöglichen. Dieser orientiert sich an den Altersstufen aus dem Jugendschutzgesetz (ab 0, ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahre). Die Altersklassifizierung erfolgt mit dem hierfür entwickelten Standard „age-de. xml“. Als Auflage wurde bestimmt, dass bis zum 1.6.2013 nur Inhalte bis einschließ- lich „frei ab 16 Jahren“ für diese Filter programmiert werden können. Für Inhalte „frei ab 18 Jahren“ sollte zunächst eine weitere Entwicklungsphase abgewartet werden, bis sich die Schutzwirkung der Programme stärker entfaltet. Die Anbieter haben aus Sicht der KJM die bestehenden Programme inzwischen weiterentwickelt. Angekündigt sind u.a. spezielle Apps für mobile Endgeräte. Die KJM hat daher entschieden, dass ab Juni 2013 auch Inhalte „frei ab 18 Jahren“ vom entsprechenden Anbieter für die genann- ten Jugendschutzprogramme „gelabelt“ werden können. Diese Angebote können dann ohne weitere Beschränkung ver- breitet werden. Die ursprüngliche Auflage konnte auch deswegen nicht beibehalten werden, weil es hierfür im bestehenden JMStV aus dem Jahre 2003 keine gesetz- liche Grundlage gibt. § www 2/2013 AJS Forum 02_13.indd 5 25.06.13 15:48 1. Gewaltphänomene | Gewalt in Medien

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