Reader Gewaltp NRW online
86 Amtsgericht Bad Hersfeld: Löschung Müssen Eltern regelmäßig die Handys ihrer Kinder kontrollieren? 6 3/2016 FORUM Amtsgericht Bad Hersfeld Beschluss v. 22.07.2016 F 361/16 EASO eine Gefahr für die Entwicklung und Privatsphäre darstellen. l Eltern sollen regelmäßig mit ihren Kindern klärende Gespräche zu allen Themen des Medien- bereichs führen und in hinreichenden Abständen gemeinsam mit dem Kind Einsicht in die elektro- nischen Geräte nehmen, wenn es Anlass zur Sorge gibt, dass kein verantwortungsvoller Umgang mit dem Handy stattfindet. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Eltern ihre Schutzfunktion auch in der digitalen Welt ausübenmüssen. Kinder bewegen sich online oftmals recht unbedarft, daher sollten Eltern den Zugang und die Nutzung der digitalen Welt ihrer Kinder begleiten. Regelmäßige Besprechungen im Umgang mit den digitalenGerätendienendazu, frühzeitigProbleme aufzudecken, auf Gefahren aufmerksam zu ma- chen und so die Medienkompetenz zu stärken. Die Eltern sollen deshalb – imBeisein des Kindes – die Geräte überwachen. Digitale Geräte sind nach An- sicht des Gerichts kein Spielzeug. Die Intensität der Nachschau kann demAlter und der geistigen Reife angepasst werden. Wörtlich führt das Gericht aus: „Hiernachbesteht nachhiesiger gerichtlicherÜber- zeugung kein vernünftiger Grund, nicht auch den Eltern grundsätzlich und zuvorderst zu gewähren, die auch gegenüber anderen Personen durch den Minderjährigen vielfältig veröffentlichten Inhalte durchzusehen, dies stetsmit demZiel, dieKinder in allen Fällen adäquat zu schützen. […] Im Ergebnis müssen Eltern daher wissen, was ihre Kinder in ihrem digitalen Umfeld tun und sich anschauen.“ Das Familiengericht in Bad Hersfeld hat einem Va- ter, der seiner Kindessorge nicht hinreichend nach- kam, verschiedene Auflagen zur Handynutzung seiner Tochter auferlegt (§ 1666 BGB). Die Tochter war wiederholt aus dem privaten Umfeld des Vaters über WhatsApp sexuell belästigt worden. Erstmals hat ein Gericht einen richtungsweisenden Beschluss zumThema sexuelle Belästigung über WhatsApp gefasst und ausführlich erläutert. Dabei bewertet das Amtsgericht Bad Hersfeld die Nutzung von Messenger- diensten von Kindern unter 16 Jahren und die elterliche Sorgepflicht auch im Kontext der Nutzung digitaler Medien. Neben dem Katalog an Auflagen für den Vater des belästigten Mädchens ist festzuhalten, dass auch ein strafrechtliches Verfahren gegen den Täter eingeleitet ist. Bei dem Beschluss handelt es sich um eine Einzelfall- entscheidung, die für andere Familien nicht verbind- lich ist. Gleichwohl kanndie ausführliche Entscheidung des Gerichtes durchaus als Appell an alle Eltern ver- standen werden, ihre Kinder mit den neuen Medien nicht alleine zu lassen. Die gesetzlich verankerte Kindessorge hat sich nicht nur auf die grundlegenden Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familienge- richt die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. Unter anderem legte das Gericht fest: l Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass ein Kontakt des Kindes zu dem Täter nicht mehr stattfindet, weder im physisch-realen noch im virtuellen Bereich. l Kann einemögliche Kontaktaufnahme über das Smartphone nicht sicher unterbunden werden, weil der verwendeteMessengerdienst (WhatsApp) automatisch Telefonnummern verknüpft, so ist der Dienst zu löschen. Die Löschung muss durch Han- dykontrollen seitens der Eltern laufend aufrecht erhalten werden. l Das Gericht vertritt die Auffassung, dass Whats- App durch die zwangsweise Datenvernetzung grundsätzlich für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht geeignet ist. Der Dienst kann Bedürfnisse auszurichten (Essen, Kleidung, ärztliche Versorgung, Unterkunft), sondern ist umfassend zu verstehen. Internet und Mediennutzung sind heute fester Bestandteil des alltäglichen Lebens, gerade bei Kindern und Jugendlichen. Hier setzt das Gericht an, es verdeutlicht, dass die Vermittlung von Medien- kompetenz an Priorität zugelegt hat. Ein sorgsamer AJS FORUM 3-2016.indd 6 15.09.16 11:57
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTQ0NDgz